Ihr Weg zum Anlagenzertifikat B für den Netzanschluss von EE-Anlagen im Mittelspannungsbereich
Im Zuge der Energiewende gewinnen die Mittelspannungsnetze in Deutschland an Gewicht. Immer mehr Erneuerbare Energien (EE)-Anlagen in der Leistungsklasse 135 kW bis 950 kW werden an das Mittelspannungsnetz angeschlossen. Damit nimmt auch der Einfluss auf die Netzstabilität weiter zu. Um weiterhin die Netzstabilität gewährleisten zu können und Ausfälle zu vermeiden, wurde im Jahr 2019 das Anlagenzertifikat B im Mittelspannungsbereich eingeführt.
Die Netzstabilität im Stromnetz wird gewährleistet, wenn die aktuell nachgefragte Menge an Strom der eingespeisten Menge entspricht. Die Netzstabilität kann anhand der Frequenz abgelesen werden. In Deutschland bzw. ganz Europa ist eine Frequenz von 50 Hertz üblich. Wenn die Frequenz über diesem Wert liegt, wird zu viel Strom ins Netz eingespeist. Wenn sie unter 50 Hertz fällt, ist die Einspeisung zu gering. Kleine Schwankungen sind üblich und haben in der Regel keine negativen Auswirkungen. Wenn jedoch die Frequenz deutlich von den üblichen 50 Hertz abweicht, können Probleme oder sogar komplette Ausfälle auftreten.
Hier stehen die Netzbetreiber in der Pflicht. Um dieser Pflicht nachkommen zu können, müssen Erneuerbare-Energien-Anlagen, die einen erheblichen Einfluss auf das Netz haben, nachweisen, dass sie alle Anforderungen des Netzbetreibers einhalten, um die Systemsicherheit der Netze zu gewährleisten. Dies wird aktuell über das Anlagenzertifikat B geregelt .
Konkret heißt es von der Bundesnetzagentur hierzu:
„[…] Stromerzeugungsanlagen unter 1 MW machen einen fast 20% igen Anteil der Gesamterzeugung in Deutschland aus. Für einen 20%igen Teil der Erzeugung kann nicht darauf verzichtet werden, dass diese ihren Beitrag zur Systemstabilität leisten. […]“
Die rechtliche Grundlage für den Anschluss einer EE-Anlage an das Mittelspannungsnetz bilden die VDE-AR-N 4110 als Anwendungsregel mit den Technischen Anschlussregeln – kurz TAR und die Technischen Anschlussbedingungen der jeweiligen Netzbetreiber– kurz TAB.
Die VDE-AR-N 4110 Anwendungsregel ersetzt seit 2019 die Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ und die „Technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung“ von 2008.
Was das Anlagenzertifikat B ist, wie die Beantragung des Zertifikats funktioniert, welche Schritte nötig sind und was es beim Beantragen des Anlagenzertifikats B für Mittelspannungsanschlüsse zu beachten gibt, erfahren Sie nachfolgend. In einem anschließenden Fragen und Antworten (F&A) Teil gehen wir gesondert auf besondere Tücken und häufige Fehler bei der Beantragung des Anlagenzertifikats B ein. '
Das Anlagenzertifikat B kurz erklärt
Das Anlagenzertifikat B ist eine auf Dokumenten basierende Bewertung der elektrischen Eigenschaften von EE-Anlagen im Mittelspannungsbereich.
Anlagenbetreiber:innen, die ihre 135 kW bis 950 kW EE-Anlage ans Netz anschließen wollen, benötigen nach Vorgaben des VDE-AR-N 4110 ein vereinfachtes Anlagenzertifikat oder auch Anlagenzertifikat B genannt. Um dieses Zertifikat zu erhalten, müssen die EE-Anlagen einen Zertifizierungsprozess durchlaufen und projektspezifisch nachweisen, dass die Anforderungen der Netzbetreiber eingehalten werden. Dieser Prozess wird durch die Anwendungsregel VDE-AR-N-4110 der technische Anschlussregel (TAR) Mittelspannung definiert. Sie legt die Standards und den Ablauf des Zertifizierungsprozesses für das Anlagenzertifikat B fest.
Neben den Technischen Anschlussregeln in der Mittelspannung bzw. der Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 müssen die jeweiligen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber berücksichtigt werden.
Mindestanforderungen für eine vorläufige Inbetriebnahme unter Auflage
Um die Energiewende zu beschleunigen und EE-Anlagen schneller ans Netz zu bringen, ist am 30. Juli 2022 die NELEV-Änderung in Kraft getreten. NELEV steht für „Verordnung zum Nachweis von elektronischen Eigenschaften“. Seit August 2022 können Anlagenbetreiber:innen ihre EE-Anlagen durch eine Übergangsregelung bei den Anlagenzertifikaten auch ohne Einreichen aller notwendigen Nachweise mit dem „Anlagenzertifikat unter Auflage“ in Betrieb nehmen.
Diese Übergangsregelung berechtigt jedoch nur zu einer vorläufigen Inbetriebnahme und ermöglicht einen beschleunigten Netzanschluss von EE-Anlagen. Wobei auch hier bereits die Systemsicherheit gewährleistet werden muss und daher Mindestanforderungen zu erfüllen sind. Zu diesen gehören:
- Aktuell ausgefüllte Vordrucke E.8 und E.9 der VDE-AR-N-4110
- Gültige Einheiten zertifikate für die zertifizierungspflichtigen Erzeugungseinheiten
- Verschiedene, mit dem Netzbetreiber vereinbarte Leistungsangaben zur Schein- und Wirkleistung
- Ein Schutzkonzept
- Konzept zur Wirkleistungssteuerung des Netzsicherheitsmanagements
Das vorläufige Anlagenzertifikat B ist bereits aufwendig zu erstellen und benötigt einen gewissen Vorlauf. Das vollständige Nachweisverfahren für das Anlagenzertifikat B muss jedoch der NELEV Verordnung entsprechend innerhalb von 18 Monaten nachgereicht werden.
Das Anlagenzertifikat B wird zusammen mit der Konformitätserklärung abgenommen. Werden die geforderten Nachweise in diesem Zeitraum nicht erbracht und an die Zertifizierungsstelle übermittelt, wird die Anlage wieder vom Netz genommen.
Die 3 Phasen des Zertifizierungsprozesses für das Anlagenzertifikat B für EE-Anlagen ab 135 kW bis 950 kW
Der Zertifizierungsprozess für das Anlagenzertifikat B lässt sich in drei Phasen unterteilen. Innerhalb dieser sind bestimmte Formulare und Dokumente in vorgeschriebenen Fristen bei einer Zertifizierungsstelle einzureichen. Die für die Dokumentation benötigten Informationen und Angaben zu den Erneuerbaren Energien Anlagen stellen Fachplaner:innen und Installationsbetriebe, Hersteller und Netzbetreiber bereit. Ausschlaggebend für eine erfolgreiche Beantragung des Anlagenzertifikats B sind die Vollständigkeit der Unterlagen, das Einhalten der Fristen sowie die Schlüssigkeit der Angaben in den Dokumenten.
Die Zertifizierungsstelle stellt nach einer erfolgreichen Prüfung das Anlagenzertifikat B aus.
Im Folgenden erläutern wir Ihnen die drei Phasen des Zertifizierungsprozesses für das Anlagenzertifikat B und liefern anschließend eine Auflistung der jeweiligen Dokumente, die Sie für die jeweilige Phase benötigen.
- Planungsphase mit Erstellung eines Anlagenzertifikats (AZ)
- Inbetriebsetzungsphase mit Inbetriebsetzungserklärung (IBSE) und einer abschließenden Konformitätserklärung
- Betriebsphase mit Aufnahme des Regelbetriebs
1. Planungsphase zur Erstellung des Anlagenzertifikats
Zunächst wird der Netzbetreiber darüber informiert, dass eine EE-Anlage im Mittelspannungsbereich ans Netz gehen soll. Demzufolge müssen die übergeordneten Anschlussbedingungen (TAB), denen der Netzbetreiber unterliegt, in Erfahrung gebracht werden, um berücksichtigt werden zu können.
In dieser Phase sind alle benötigten Formulare auszufüllen und Dokumente zu erstellen, die für das Ausstellen des Anlagenzertifikats (AZ) von der Zertifizierungsstelle benötigt werden. Die Zertifizierungsstelle stellt das Anlagenzertifikat in einem Zeitraum von 2 bis 12 Wochen vor Inbetriebnahme einer Übergabestation (EE-Anlage) jedoch nur aus, wenn alle Unterlagen bis dahin vollständig eingereicht wurden. Die genaue Frist bestimmen Netzbetreiber und Anschlussnehmer individuell. Bei dem Anlagenzertifikat (AZ) handelt es sich um eine vorübergehende Betriebserlaubnis.
2. Inbetriebsetzungsphase mit Inbetriebsetzungserklärung und Konformitätserklärung
Nachfolgend erfolgt die Inbetriebsetzung der Übergabestation der EE-Anlage und weiterer Komponenten. Mit der darauffolgenden Inbetriebsetzungserklärung bestätigt der Anschlussnehmer oder eine dazu berechtigte Stelle, dass sie den Bestimmungen und Vorgaben des Netzbetreibers entspricht. Auf Basis des Anlagenzertifikats (AZ) und der Inbetriebsetzungserklärung kann eine Konformitätserklärung erstellt werden. Sie schließt den Nachweisprozess ab.
Die Konformitätserklärung ist eine inhaltliche Prüfung der Inbetriebsetzungserklärung und des Anlagenzertifikats (AZ). Hier wird geprüft, ob die Angaben im Anlagenzertifikat tatsächlich den Messungen der Inbetriebssetzungsprotokolle entsprechen. Hierzu werden auch Fotos zur Dokumentation beigefügt.
3. Betriebsphase
Mit Einreichen des Anlagenzertifikats B beim Netzbetreiber erteilt dieser eine endgültige Betriebserlaubnis.
Unterlagen für das Anlagenzertifikat (AZ)
Folgende Unterlagen und Dokumente benötigen Sie für das vorläufige Anlagenzertifikat (AZ):
- Datenblatt einer Erzeugungseinheit (EZA) bzw. eines Speichers – Anlage (E.8)
- Beurteilung von Netzrückgewinnungen (E.2)
- Einheitenzertifikat (E.13) und Komponentenzertifikat E.14)
- Einphasiger Übersichtsschaltplan der EZA
- Regelungskonzept einschließlich Kommunikationsplan
- Schutzkonzept
- Technische Daten der Bestands-EE-Anlage
- Netzbetreiber-Abfragebogen (E.9)
- Lageplan einschließlich der Koordinaten der EE-Anlage
Bereits das vorläufige Anlagenzertifikat besteht aus einer Vielzahl an Dokumenten und Formularen. Um Ihre Anlage rechtzeitig in Betrieb nehmen zu können und Ausfälle zu vermeiden, achten Sie auf die entsprechende Vorlaufzeit, die eine Zertifizierung benötigt.
Unterlagen für die endgültige Ausstellung des Anlagenzertifikat B
Die Dokumente und Nachweise reichen Sie bei Ihrer Zertifizierungsstelle fristgemäß ein, um den endgültigen Nachweis für den Netzanschluss Ihrer EE-Anlage im Mittelspannungsbereich zu erhalten:
- Wirkleistungsabgabe
- Wirkleistungsregelung
- Blindleistungsregelung
- dynamische Netzstützung
- Netzrückwirkungen
- Zuschaltbedingungen und Fernausschaltung
- Verhalten des EZE- und EZA-Schutzes
- Ausführung der Anlage
- Betriebsbereich
Mit Hilfe von digitalen Tools schneller zum Anlagenzertifikat B
Der Zertifizierungsprozess nach VDE-AR-N 4110 ist aufwendig. Zwar dürfen EE-Anlagen, die die Mindestanforderungen erfüllen, aufgrund der bestehenden Übergangsregelung an das Netz angeschlossen werden. Das Anlagenzertifikat B ist jedoch innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen. Damit bleibt trotz Neuregelung der Zertifizierungsprozess bestehen und zieht entsprechende Aufwände mit sich.
Um den Weg zum Anlagenzertifikat B zu verkürzen, bieten wir von nue ein Tool-Set an, welches Prozessoptimierungen bei Anlagenzertifizierungen ermöglicht. Digitale Tools, wie certflow, helfen den Prozess für alle Beteiligten zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Dazu setzen wir auf eine vollautomatisierte Bereitstellung von Daten und individuell geforderten Unterlagen.
Zudem geben wir Ihnen persönliche Hilfestellung, beraten und prüfen Ihre Unterlagen auf Plausibilität mit Hilfe von künstlicher Intelligenz. Über den Einsatz digitaler Tools können wir Ihren Zeitaufwand um das Fünffache reduzieren.
Das Angebot richtet sich an Fachplaner, Installationsbetriebe, Hersteller, Anlagenbetreiber und Zertifizierungsstellen. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
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Fragen & Antworten
Beim Zertifizierungsverfahren gibt es einige Tücken und Falltüren, die Sie beachten sollten. Welche das sind, erfahren Sie hier in den folgenden Fragen & Antworten (F&A).
Was ist das vereinfachte Anlagenzertifikat bzw. Anlagenzertifikat Typ B?
Das vereinfachte Anlagenzertifikat oder Anlagenzertifikat Typ B ist eine auf Dokumenten basierende Bewertung der elektrischen Eigenschaften von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Mittelspannungsbereich (135 kW bis 950 kW). Es dient als Nachweis dafür, dass die Anlage die Anforderungen des Netzbetreibers erfüllt, um die Systemsicherheit des Netzes zu gewährleisten.
Wann ist ein Anlagenzertifikat B notwendig?
Ein Anlagenzertifikat B ist notwendig, wenn Betreiber:innen von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Leistungsbereich von 135 kW bis 950 kW ihre Anlagen an das Mittelspannungsnetz anschließen möchten. Gemäß den Vorgaben der VDE-AR-N 4110 müssen diese Anlagen ein Anlagenzertifikat B vorweisen, um den Netzanschluss zu erhalten und die Netzstabilität zu gewährleisten.
Wer darf ein Anlagenzertifikat B ausstellen?
Das Anlagenzertifikat B wird von spezialisierten Zertifizierungsstellen ausgestellt, die von der Bundesnetzagentur akkreditiert sind. Diese Stellen führen den Zertifizierungsprozess gemäß den festgelegten Standards und Anforderungen durch und prüfen die Einhaltung der technischen Anschlussregeln sowie der Netzbetreiber-Anforderungen für den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen im Mittelspannungsbereich.
Ab wann wird das vereinfachte Anlagenzertifikat (VDE-AR-N-4110) benötigt?
Seit der Einführung der VDE-Anwendungsregel 4110 (TAR Mittelspannung) sind auch Erzeugungsanlagen ab einer Leistung von 135 kW, die ans Mittelspannungsnetz angeschlossen sind, verpflichtet, bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Um die Einhaltung dieser Anforderungen nachzuweisen, müssen die Anlagen ein Anlagenzertifikat B oder auch "vereinfachtes Anlagenzertifikat" vorlegen. Diese Nachweise gelten für alle Anlagen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der TAR Mittelspannung am 27.04.2019 ans Netz gehen.
Ab welchem Zeitpunkt beginnt das Zertifizierungsverfahren für das Anlagenzertifikat B?
Das Zertifizierungsverfahren beginnt bereits in der Planungsphase. In dieser Phase sollte die Anschlussanmeldung und Grobplanung durchgeführt werden sowie die Reservierung des Netzanschlusspunktes beim Netzbetreiber. Anschließend beginnt die Feinplanung, in der die Anforderung des Netzbetreiberabfragebogens aufgenommen werden und das Bauvorhaben geplant wird.
Ist der Antrag für den Netzanschluss gestellt und der Auftrag an die Zertifizierungsstelle erteilt, beginnt die erste Nachweisstufe. Hier werden Unterlagen von der/dem Antragsteller:in bei der Zertifizierungsstelle eingereicht, die bestätigen, dass die Erneuerbare-Energie-Anlage die Anforderungen der Netzbetreiber erfüllt.
Dazu gehören:
- Einheitenzertifikate nach VDE-AR-N 4110
- Komponentenzertifikate nach VDE-AR-N 4110
- Projektspezifische Vorgaben des Netzbetreibers
- Hersteller-Unterlagen
- Betreiber-Unterlagen
Wieviel Zeit muss ich für den Zertifizierungsprozess einplanen?
Der Zertifizierungsprozess nimmt einige Zeit in Anspruch. Dabei sollten Sie den zeitlichen Vorlauf berücksichtigen. Daher empfiehlt es sich, die gewünschte Zertifizierungsstelle so früh wie möglich in den Prozess einzubeziehen. Am besten nehmen Sie nach Erhalt der benötigten Netzdaten von Ihrem Netzbetreiber den Kontakt zu einer Zertifizierungsstelle auf. Bringen Sie in Erfahrung, ob die Zertifizierungsstelle rechtzeitig vor dem Inbetriebnahme-Termin ihrer EE-Anlage das Anlagenzertifikat (AZ) erstellen kann. Planen Sie zudem weiteren Abstimmungsbedarf mit den Beteiligten des mehrphasigen Zertifizierungsprozess ein.
Wie sorge ich für einen reibungslosen Ablauf des Zertifizierungsprozesses?
Innerhalb des Zertifizierungsprozesses sind Dokumente und Anlagen von unterschiedlichen Ansprechpartnern in gesetzten Fristen bei der Zertifizierungsstelle einzureichen. Daher sollten Sie sich rechtzeitig mit allen Beteiligten abstimmen, wer welche Dokumente zu welchem Zeitpunkt bereitstellt. Hier empfiehlt es sich, einen Ansprechpartner zu benennen, der den Ablauf koordiniert und die Timeline im Blick behält. So wird gewährleistet, dass der Zertifizierungsprozess reibungslos abläuft und eine Kommunikation mit allen Beteiligten immer zeitnah und nachvollziehbar erfolgt.
Was sollte ich unbedingt vermeiden?
Reichen Sie weder handschriftlich ausgefüllte Formulare noch Skizzen ein. Achten Sie auf eine klare Kennzeichnung von Dokumenten, auch bei der Revision. Unvollständige Unterlagen aufgrund ungeklärter Zuständigkeiten, inkonsistente und nicht nachvollziehbare Aussagen in den Dokumenten, fehlende Unterschriften verzögern den Zertifizierungsprozess unnötig.
Worauf muss ich beim Ausfüllen des technischen Datenblatts (E.8) achten?
Wie bei allen Unterlagen, müssen sie beim Datenblatt (E.8) wieder auf die Schlüssigkeit ihrer technischen Angaben achten, zum Beispiel bei der Trafo-Stufung, EZE-Leistung, Wandler, Anzahl und Typen der Erzeugungseinheiten (EZE).
Zudem sind vorhandene Bestandsanlagen zu berücksichtigen und Angaben zu machen, ob die Gesamtenergie der EZE in das Netz des Netzbetreibers eingespeist werden soll.
Als Anlage sind hier der Übersichtsschaltplan und ein Wechselrichter-Hersteller-Datenblatt beizufügen. Beides sind Voraussetzungen dafür, dass der Netzbetreiber das Formular E.9 bezüglich des Kurzschlussschutzes ausfüllen kann. Der Übersichtsplan kann unter Umständen separate Angaben zum kundeneigenen Netz und zu den Maschinentrafos im E.8 Datenblatt ersparen.
Die Angaben zur EZE sind einzutragen und die Daten zum Transformator bei bereits bestehenden Übergabestationen unter Angabe der bestehenden Trafostufung auszufüllen. Die 3. Seite des Formular E.8 muss pro EZE-Typ jeweils 1x ausgefüllt werden.
Viele Netzbetreiber nutzen ihre eigens designten Formulare. In diesem Fall werden die Vorlagen des VDE häufig hinten angestellt. Es sollte sich darüber verständigt werden, welche Formulare genutzt werden sollen. In jedem Fall darf am Ende nicht die Unterschrift des Anschlussnehmers (Anlagenbetreibers) und das geplante Inbetriebnahmedatum fehlen.
Worauf ist beim Datenabfragebogen Netzbetreiber (E.9) zu achten?
Das Datenblatt (E.9) füllt der Netzbetreiber nach Eingang des Netzanschlussantrags aus. Das Formular muss der Netzbetreiber in einem Zeitraum von 8 Wochen ausgeben. Daher sollte der Netzbetreiber-Abfragebogen (E.9) möglichst frühzeitig angefragt werden. Das Dokument muss vollständig ausgefüllt sein und alle Angaben zu Schutzwerten, Mess- oder Auslöseort des Schutzes enthalten. Die Angaben bei der statischen Blindleistung müssen passen. Auch bei diesem Dokument dürfen am Ende ein möglichst aktuelles Datum und die Unterschrift des Netzbetreibers nicht fehlen. Werden Sonderabsprachen vereinbart, sollten Sie diese unbedingt schriftlich auf dem Datenblatt festhalten.
Was gibt es bei den Einheiten- und Komponentenzertifikaten zu berücksichtigen?
Einheitenzertifikate sind für jeden verwendeten Wechselrichter-Typ (WR-Typ) einzureichen. Diese sind beim Vertrieb des Herstellers oder beim Anlangen-Planer erhältlich. Wichtig ist, dass es sich um ein aktuell gültiges Einheiten- bzw. Komponentenzertifikat handelt. Unter Umständen wird eine Non Disclosure Agreement (NDA) – zu deutsch Geheimhaltungsvereinbarung, benötigt. Bei Fragen dazu oder Unklarheiten empfiehlt sich Kontakt mit der Zertifizierungsstelle aufzunehmen.
Zu den vollständigen Unterlagen beim Einheiten- und Komponentenzertifikat gehören:
- Deckblatt und Zusammenfassung
- Bewertung gemäß FGW TR8
- Validierungsbericht gemäß FGW TR4
- Auszüge aus den Messberichten gemäß FGW TR3
- Validiertes Simulationsmodell (einschließlich Modelldokumentation)
Liegt anstelle eines Komponenten-Zertifikats zunächst eine Prototypenbestätigung vor, gibt es ein gesondertes Verfahren (siehe Kapitel 12 der VDE-AR-N 4110).
Worauf sollte ich bei der Beantragung des Anlagenzertifikats B allgemein achten?
Reichen Sie die vollständigen und richtigen Unterlagen und Anlagen innerhalb der gesetzten Fristen ein. Achten Sie auf widerspruchsfreie, in sich schlüssige Angaben. Fragen Sie bei Unklarheiten bei Ihrer Zertifizierungsstelle nach. Planen Sie Zeit für die Beantragung des Anlagenzertifikats B ein. Nutzen Sie ausschließlich vorgegebene Formulare. Reichen Sie keine handgezeichneten Skizzen und Unterlagen ein.
Revisionen und Überarbeitungen nehmen weitere Zeit in Anspruch, die den Netzzugang verzögern. Mit einer Software wie certflow, behalten Sie den Zertifizierungsprozess transparent im Blick und können mit den Prozessbeteiligten zielgerichtet kommunizieren.
Mit welchen Kosten ist für die Zertifizierung zu rechnen?
Die Kosten variieren je nach Zertifizierungsstelle. Für Photovoltaik-Anlagen in einer Leistungsklasse zwischen 135 kW und 950 kW können sie zwischen 7.000 und 13.000 Euro liegen. Zusatzgebühren können bei einer Verzögerung der Einreichung von Unterlagen oder bei fehlerhaften Unterlagen anfallen .
In der Regel sind zwei Prüfungen der Unterlagen bei Zertifizierungsstellen kostenfrei. Weitere Prüfschleifen der Unterlagen sind kostenpflichtig. Hier können Kosten in Höhe von 1.000 bis 2.000 Euro anfallen oder es werden Stundenlöhne ab 160 Euro pro Stunde berechnet.
Gibt es unterschiedliche Zertifizierungsanforderungen an verschiedenen Standorten?
Der Anlagenstandort ist entscheidend. Wir stellen Ihnen eine Übersicht über die Anforderungen des zuständigen Netzbetreibers unter Beachtung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und entsprechende Formblätter zur Verfügung.
Wenn Sie weitere Fragen zum Anlagenzertifikat B haben, senden Sie uns mit Ihrem Anliegen eine Nachricht.