Die Energiewende in Deutschland: Abschaffung der EEG-Umlage
Die Energiewende in Deutschland hat einen wichtigen Meilenstein erreicht. Die EEG-Umlage wurde im Juli 2022 auf Null gesenkt und mit Inkrafttreten der EEG-Novelle zum 1. Januar 2023 komplett abgeschafft, was die Eigenversorgung mit Strom deutlich attraktiver macht. Künftig wird der Finanzierungsbedarf für Erneuerbare Energien aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ gedeckt. Damit entfällt die EEG-Förderung über den Strompreis. Bisher mussten Stromkunden als Endverbraucher 3,72 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Die Streichung entlastet die Stromkunden. Vor allem die Kosten für Beschaffung und Betrieb treiben den Strompreis in die Höhe. Hinzu kommen Verwaltungskosten der Stromversorger, Netznutzungsentgelte, Steuern und Konzessionsabgaben. Dieser Artikel wirft einen Blick auf das Betreibermodell der Volleinspeisung und seine Rolle in der neuen Energiewelt.
Die Bedeutung von Volleinspeisung als PV-Betreibermodell
Beim PV-Betreibermodell Volleinspeisung wird der gesamte von der PV-Anlage erzeugte Strom in das Netz eingespeist. Es wird also keine Kilowattstunde für den Eigenverbrauch verwendet. Für den eingespeisten PV-Strom erhält der Anlagenbetreiber eine für 20 Jahre garantierte EEG-Vergütung. Den selbst verbrauchten Strom bezieht der Anlagenbetreiber aus dem Netz zu den entsprechenden Strompreisen seines Energieversorgers. Die Zahlung der Einspeisevergütung an den PV-Anlagenbetreiber wird vertraglich vereinbart.
PV Einspeisevergütung: Wie wirtschaftlich ist die PV-Anlage bei Volleinspeisung?
Die Volleinspeisung war lange Zeit das bevorzugte PV-Betreibermodell. Die auf 20 Jahre festgeschriebene EEG-Vergütung sollte die Investition in die PV-Anlage absichern. Hohe Vergütungssätze machten die Volleinspeisung bei vergleichsweise niedrigen Strompreisen attraktiv. Gleichzeitig waren die Investitionskosten für PV-Anlagen höher.
Mit steigenden Strompreisen und sinkenden Kosten für Photovoltaik Anlagen änderte sich dies. Eigenverbrauch wurde attraktiver. Die Stromgestehungskosten sanken und die Differenz zu den Strompreisen wurde größer. Durch den Eigenverbrauch konnten PV-Anlagenbetreiber ihre Stromkosten senken. Allerdings waren die rechtlichen Hürden für den Anschluss noch hoch. Gleichzeitig sank im Laufe der Zeit die Einspeisevergütung, sodass eine Volleinspeisung kaum noch in Frage kam und sich PV-Anlagenbetreiber überwiegend für das Eigenverbrauchsmodell entschieden.
Inzwischen stellt sich die berechtigte Frage, ob eine PV-Anlage mit Volleinspeisung immer noch rentabel ist. In dieser Hinsicht hat der Gesetzgeber reagiert und die Einspeisevergütung mit der EEG-Novelle angehoben. Eine Volleinspeisung kann wirtschaftlich sinnvoll sein, besonders für größere PV-Anlagen bis zu 100 kWp. Bei Anlagen über dieser Größe greift die Direktvermarktung.
Umstellung: So gelingt der Wechsel von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch
Mit dem Osterpaket 2022 wurden erste Maßnahmen der EEG-Novelle auf den Weg gebracht. Die vollständige Novelle trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Bis 2030 soll der Bruttostromverbrauch zu mindestens 80 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Um den Umstieg weiter voranzutreiben, wurden einige Maßnahmen verankert: So haben Erneuerbare Energien einen gesetzlichen Vorrang erhalten, die EEG-Förderung über den Strompreis wurde beendet und es gibt höhere Vergütungen für Solaranlagen.
Die höheren Vergütungssätze gelten für PV-Anlagen, die nach dem 30. Juli 2022 installiert werden. Außerdem können PV-Anlagen mit Volleinspeisung und PV-Anlagen mit Teileinspeisung kombiniert werden. Hier lohnt es sich auch bei Eigenverbrauch, die vorhandenen Flächen für Solaranlagen voll auszunutzen. So kann eine Anlage dem Eigenverbrauch dienen und eine zweite Anlage zur Volleinspeisung genutzt werden, um hier von den höheren Vergütungssätzen zu profitieren.
Das Fleximodell: Kombinierte Nutzung von Eigenverbrauch und Volleinspeisung
Das Fleximodell ermöglicht den Wechsel zwischen den Betreibermodellen und sogar die Nutzung beider Modelle auf einem Gebäude. Entscheidend ist der Wechselantrag beim zuständigen Netzbetreiber bis zum 1.12. Aber nicht nur ein Wechsel des Betreibermodells ist möglich. Auch eine Aufteilung von Anlagenteilen nach Vergütungsmodellen ist möglich. Dies betrifft PV-Anlagen, die innerhalb eines Kalenderjahres in Betrieb genommen wurden. Sie können als zwei Anlagen betrachtet werden, für die sowohl eine Überschusseinspeisung als auch eine Volleinspeisung möglich ist - auch wenn sie auf dem Dach eines Gebäudes installiert sind.
Der Strom muss jedoch jeweils über eine eigene Messeinrichtung abgerechnet werden. Zudem muss im Jahr der Inbetriebnahme und bis zum 1. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres eine Meldung an den Netzbetreiber erfolgen, für welche der beiden PV-Anlagen welches Betreibermodell gilt. Dieses sogenannte Fleximodell ermöglicht zwei Betreibermodelle auf einem Gebäude. Das Betreibermodell Eigenverbrauch und das Betreibermodell Volleinspeisung. Allerdings müssen bei diesem Modell eventuelle Mehrkosten, wie z.B. für die separate Messeinrichtung, berücksichtigt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt kann die PV-Anlage mit Volleinspeisung jedoch auf das Betreibermodell Eigenverbrauch umgestellt werden.
Fazit: Volleinspeisung als Anreiz für den PV-Ausbau
Die Volleinspeisevergütung ist als Anreiz zu verstehen, Dächer vollständig mit PV-Modulen zu belegen. Zudem trägt die Volleinspeisevergütung zur Versorgungssicherheit und zur Erhöhung der Solarstromproduktion bei.