Die Photovoltaik-Branche steht oft vor dem Problem, dass fertiggestellte Anlagen aufgrund fehlender Anlagenzertifikate nicht ans Netz angeschlossen werden können. Doch nun gibt es eine Änderung in der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften (NELEV), die Abhilfe schaffen soll. Seit August 2022 ist eine Übergangsregelung in Kraft, die Photovoltaik-Anlagen vorläufige Netzanschlusserlaubnisse ermöglicht, während die technischen Anforderungen weiter erfüllt werden.
Hier geht es zu unserem Blogartikel NELEV: Neue Perspektiven für den PV-Ausbau.
Anforderungen für Photovoltaik Anlagenbetreiber
Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung ändert sich das Nachweisverfahren im wesentlichen nicht. Die Verordnung sieht vor, dass Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 135 kW und 950 kW auch ohne alle erforderlichen Nachweise vorläufig ans Netz gehen dürfen. Es müssen lediglich vier grundsätzliche Anforderungen erfüllt werden:
- gültige Einheitszertifikate für die zertifizierungspflichtigen Erzeugungsanlagen
- verschiedene, mit dem Netzbetreiber vereinbarte Leistungsangaben zur Schein- und Wirkleistung
- ein Schutzkonzept
- Konzept zur Wirkleistungssteuerung des Netzsicherheitsmanagements.
NELEV Verordnung schafft schnelleren Zugang zum Netz
Diese vorläufige Inbetriebnahme ermöglicht den Projektierern einen schnellen Zugang zum Netz, aber sie haben dann 18 Monate Zeit, um alle erforderlichen Nachweise einzureichen und das vollständige Anlagenzertifikat zu erhalten. Das Anlagenzertifikat wird zusammen mit der Konformitätserklärung abgenommen und nicht mehr zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Wenn innerhalb der 18 Monate keine Nachweise erbracht werden, wird die Anlage vom Netz genommen.
Diese Regelung gilt nicht nur für neu errichtete Anlagen, sondern auch für bereits installierte Photovoltaik-Anlagen, die aufgrund fehlender Anlagenzertifikate bisher nicht ans Netz gehen konnten. Die Änderung der NELEV schafft somit eine Erleichterung der Anforderungen an das Betriebserlaubnisverfahren für den Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen an das Mittelspannungsnetz.
NELEV: “Anlagenzertifikat unter Auflage” möglich
Eine weitere Erleichterung besteht darin, dass nun auch ein "Anlagenzertifikat unter Auflage" möglich ist. Akkreditierte Zertifizierungsstellen können bis zum 31. Dezember 2025 vorläufige Anlagenzertifikate ausstellen und den Betreibern eine Frist von 18 Monaten setzen, um die fehlenden Nachweise nachzureichen.
Mit der Änderung der NELEV wird der Weg für eine schnellere Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen geebnet. Durch die vorläufige Netzanschlusserlaubnis können die Anlagen bereits Strom einspeisen, während die erforderlichen Nachweise erbracht werden. Dies bringt nicht nur eine Beschleunigung des Netzanschlusses, sondern auch eine Steigerung der Effizienz und Flexibilität für die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen.
Fazit: NELEV 2022 ermöglicht schnellere Inbetriebnahme von Photovoltaik Anlagen
Die neue Regelung ist ein Schritt in die richtige Richtung, um bürokratische Hürden zu überwinden und den Ausbau der Photovoltaik weiter voranzutreiben. Sie bietet eine Lösung für das Problem der fehlenden Anlagenzertifikate und ermöglicht eine schnellere und reibungslosere Integration von Photovoltaik-Anlagen ins Netz.