Die gängigsten Photovoltaik Betreibermodelle für Gewerbe und Industrie
Der Betreiber einer PV-Anlage muss nicht unbedingt deren Eigentümer sein. Auch Mieter oder Personen, denen die Verantwortung für die PV-Anlage übertragen wurde, kommen als Betreiber in Frage. Auch bei Gewerbe und Industrie müssen nicht unbedingt die Unternehmen selbst Betreiber einer PV-Anlage sein. Entscheidend ist, wer Eigentümer der Flächen und Immobilien ist. Daraus ergeben sich unterschiedliche Handlungsoptionen, um Dach-, Fassaden- und andere Flächen für die PV-Stromerzeugung zu nutzen. Dies hat wiederum Auswirkungen auf die Wahl des PV-Betreibermodells.
Option A: Kauf und Betrieb einer PV-Anlage für die Nutzung auf der eigenen Gewerbefläche
Anlagenbetreiber, die über eigene Gewerbeflächen verfügen und sich für die Anschaffung einer PV-Anlage entscheiden, können folgende Erlösmodelle in Betracht ziehen. Diese können einzeln genutzt oder mit den anderen Betreibermodellen kombiniert werden.
Betreibermodell Eigenverbrauch
In der Regel ist der Eigenverbrauch des PV-Stroms für Gewerbetreibende die wirtschaftlichste Variante. Der tagsüber erzeugte PV-Strom fließt direkt in den Betrieb und wird vor Ort verbraucht. Dadurch sparen Gewerbetreibende hohe Stromkosten, da der selbst erzeugte Strom günstiger zu geringeren Stromgestehungskosten produziert wird. Der nicht benötigte PV-Strom kann entweder in einem Energiespeicher zwischengespeichert werden und damit die Produktion in die Abendstunden verlängern. Ohne Speicher kann der verbleibende PV-Strom direkt ins Stromnetz eingespeist werden und PV-Anlagenbetreiber erhalten eine garantierte EEG-Vergütung. Erzeugt die PV-Anlage weniger Strom, wird der Reststrombedarf aus dem Netz über den Energieversorger gedeckt.
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Betreibermodell Volleinspeisung
Gewerbetreibende mit eigener PV-Anlage können aber auch den gesamten PV-Strom ins Netz einspeisen. Dann erhalten sie für die Volleinspeisung eine festgelegte EEG-Vergütung, die für 20 Jahre garantiert ist. Die Höhe ist gesetzlich geregelt und über die Bundesnetzagentur einsehbar. Über diese Einnahmequelle erfolgt die Refinanzierung der Investition in die PV-Anlage. Allerdings ist diese Option auf PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kWp begrenzt.
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Betreibermodell Direktvermarktung
PV-Anlagenbetreiber, deren PV-Anlagen die Marke 100 kWp überschreiten, sind gesetzlich verpflichtet ihren Strom über die Direktvermarktung zu verkaufen, sofern sie ihn nicht für den Eigenverbrauch nutzen. Der eingespeiste wird an der Strombörse zum Marktpreis verkauft. Häufig übernehmen Dienstleister die Aufgabe der Vermarktung und zahlen die Erlöse an die Anlagenbetreiber aus. Liegt der Verkaufserlös unter der EEG-Vergütung, wird auf den Grünstrom eine Marktprämie ausgezahlt. Die Höhe und Art der Vergütung richtet sich nach der Anlagengröße.
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Betreibermodell Direktlieferung
Eine Direktstromlieferung kommt für alle PV-Anlagen Betreiber in Frage, die in unmittelbarer Nähe Abnehmer für ihren Strom finden. Das können beispielsweise in der Nachbarschaft liegende Firmen oder Einrichtungen sein, die den Strom direkt abnehmen. Dieses PV-Betreibermodell erfolgt ohne eine Förderung. Es werden Stromlieferverträge - sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs) - zwischen den beteiligten Vertragsparteien geschlossen. Das sind auf der einen Seite die Anlagenbetreiber, die den Strom liefern und auf der anderen Seite die Stromabnehmer. Stromlieferverträge werden in der Regel für längere Zeiträume (5-10 Jahre) geschlossen, um die Investition in größere PV-Anlagen abzusichern.
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Option B: Vermarktung und Betrieb über Dritte
Über die vier vorgestellten Betreibermodelle für PV-Anlagen hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, wie Gewerbetreibende von der Photovoltaik profitieren können. Mittels Anlagenmiete, Contracting oder der Flächenverpachtung stehen drei weitere Betreibermodelle als Optionen bereit, um die Vorteile von Solar für Gewerbeunternehmen zu nutzen. Wir stellen sie Ihnen vor.
Betreibermodell Anlagenmiete
Gewerbeunternehmen, die im Besitz von Flächen sind und sich gegen die Investition in eine PV-Anlage entscheiden, können PV-Anlagen pachten oder mieten. Hier übernehmen Dritte die Errichtung der Anlage. Über einen Anlagen-Vertrag wird eine Nutzung des PV-Stroms vereinbart.
Betreibermodell Contracting
Beim Betreibermodell Contracting liegen alle Aufgaben in der Hand eines Dienstleisters. Dieser übernimmt Planung, Installation, Betrieb und Investition. Mit ihm schließen Gewerbeunternehmen einen Stromliefervertrag mit vertraglich garantierten Energiepreisen für einen bestimmten Zeitraum.
Betreibermodell Flächenverpachtung/-vermietung
Gewerbliche Unternehmen, die über eigene Flächen verfügen, können diese auch an Dritte zur Errichtung einer PV-Anlage vermieten oder verpachten. Sie erzielen dann Einnahmen aus der Vermietung oder Verpachtung der Flächen. Der Vorteil liegt in der einfachen Abrechnung. Bei Eigenverbrauch sind die Einnahmen jedoch höher. Das PV-Betreibermodell ist vor allem dort interessant, wo große Flächen zur gewerblichen Nutzung zur Verfügung stehen und der Eigenverbrauch vor Ort gering ist, wie z.B. bei Logistikgebäuden oder Lagerhallen.
Fazit: Immobilienbesitz ausschlaggebend für die Wahl von PV-Betreibermodellen
Somit stehen Gewerbeunternehmen verschiedene PV-Betreibermodelle zur Wahl. Zunächst entscheidend für die Wahl des Betreibermodells ist, inwiefern Sie selbst über eigene Flächen zur Errichtung einer PV-Anlage verfügen. Daran schließen sich weitere Fragen an, wer die Investition in die PV-Anlage tätigt, wie der erzeugte Strom genutzt und vermarktet werden soll. Immobilienbesitzer, die über geeignete Flächen für die Installation von PV-Anlagen verfügen, steht die Wahl aller hier vorgestellten PV-Betreibermodellen frei.
1. Investition in die eigene PV-Anlage
- Betreibermodell Eigenverbrauch
- Betreibermodell EEG-Einspeisung
- Betreibermodell Direktvermarktung
- Betreibermodell Direktstromlieferung
2. Dritte übernehmen Investition, Bau und Betrieb der PV-Anlage
- Betreibermodell Anlagenmiete
- Betreibermodell Contracting
- Betreibermodell Verpachtung / Vermietung der Dachfläche
Gewerbetreibenden, die Immobilienflächen mieten oder pachten, steht es frei, auf ihre Vermieter zuzugehen. Sie können darauf hinwirken, dass ihnen Flächen für die Errichtung und den Betrieb von PV-Anlagen vermietet oder verpachtet werden. Ebenso können sie eine Investition des Vermieters in Photovoltaik anregen, indem sie sich als Stromabnehmer für das Betreibermodell Direktstromlieferung anbieten oder eine PV-Anlagenmiete vereinbaren.