Wie sich Photovoltaik fördern und finanzieren lässt
Trotz einiger Hemmnisse nimmt der Ausbau der PV in Deutschland wieder Fahrt auf. Das ist zugleich die erklärte Mission des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die Photovoltaik-Strategie des BMWK zeigt bereits erste positive Auswirkungen. Weitere Schritte zur Förderung des Ausbaus sind bereits angekündigt.Mit einer Photovoltaik Förderung schaffen Bund, Länder und Kommunen finanzielle Anreize für den Ausbau dieser erneuerbaren Energie. Welche Finanzierungsmöglichkeiten es für PV-Anlagen gibt und wie sie mit einer Solaranlagenförderung kombiniert werden können, erklären wir Ihnen im Beitrag.
Hier geht es zu unserem Blogartikel Kosten für das Anlagenzertifikat Typ B.
Was Solarenergie zukunftsfähig macht
Eigener Strom dank Photovoltaikanlage – für viele ist dies eine attraktive Möglichkeit sich autark mit Strom zu versorgen. Innerhalb eines Jahrzehnts sind die Preise für PV-Anlagen um rund 70 bis 80 Prozent gesunken, während die Nachfrage weiter steigt. Die Auswahl an Solar-Anbietern ist groß. (CO2online.com, Stand 15.05.23). Sich heute autark mit Solarstrom zu versorgen, stellt keine große Herausforderung mehr dar. Die Technik ist bewährt und die Auswahl an Solar-Anbietern inzwischen groß. Hinzu kommt, dass aufgrund der Energie- und Klimakrise die Energiepreise stetig nach oben klettern.
Sowohl der Strom aus dem Netz als auch Kraft- und Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Gas, werden auf absehbare Zeit teurer. Eine Photovoltaikanlage hingegen liefert kostenfrei sauberen Strom. Sie senkt die Energiekosten und ersetzt klimaschädigende Energieträger. Denn der selbst erzeugte Solarstrom kann auch für die Wärmeerzeugung, zum Beispiel durch eine Wärmepumpe sowie für die Elektromobilität, etwa für ein E-Fahrzeug genutzt werden – Stichwort Sektorkopplung.
Was Sie zur PV Anlagen Finanzierung wissen sollten
PV-Anlagenbesitzer sparen somit hohe Energiekosten. Einziges Manko: Private Haushalte, Gewerbebetriebe, Unternehmen und Kommunen müssen zunächst in eine PV-Anlage investieren, um von den Vorteilen zu profitieren. Obwohl die PV-Technik preiswerter geworden ist, erfordert die Anschaffung einer kleinen PV-Aufdachanlage bis 10 kWp Anlagenleistung immer noch eine Investition in vierstelliger Höhe. Anlagen dieser Größenordnung sind meist auf privaten Einfamilienhäusern zu finden. Soll ein Batteriespeicher mitinstalliert werden, verdoppeln sich schnell die Anschaffungskosten.
Wie hoch die Kosten letztendlich sind, hängt von vielen Details ab. Für gewerblich betriebene PV-Anlagen, die auf großen Dachflächen oder als freistehende Anlagen errichtet werden, liegen die Investitionssummen um ein Vielfaches höher. Allerdings steigen die Kosten einer PV-Anlage nicht proportional zur Größe, wodurch es bei größeren Anlagen ab einer Leistung von 100 kWp möglich ist, Solarstrom deutlich kostengünstiger zu erzeugen. Dies liegt daran, dass die Gestehungskosten sinken.
Dennoch ist der anfängliche Kapitalbedarf hoch und es ist eher selten, dass eine PV-Anlage samt Batteriespeicher aus eigenen Mitteln finanziert wird. In der Regel wird zur Finanzierung auf Fremdkapital wie Darlehen, Kredite oder Leasing zurückgegriffen. Einige Banken, Kreditinstitute und Finanzdienstleister haben sich auf die Finanzierung von Solaranlagen spezialisiert und bieten hier entsprechende Finanzierungen, wie Solarkredite oder Solarleasing an.
Alternativ zu den genannten Finanzierungsinstrumenten besteht die Möglichkeit einer Solarmiete. Hier verbleibt die Solaranlage in den Händen des Vermieters. Solarmieter können jedoch den Solarstrom nutzen und zahlen in der Regel eine monatliche Rate. Der Solaranlagen-Vermieter kümmert sich um Wartung und Service. Den sauberen Sonnenstrom beziehen die Mieter ohne großen Aufwand vom Dach und den darüber hinaus benötigten Strom aus dem öffentlichen Stromnetz.
Zur Finanzierung von PV-Anlagen: Einspeisen versus Eigenverbrauch
Wird der gesamte Strom der eigenen PV-Anlage selbst verbraucht und nicht ins Netz eingespeist, beträgt die Eigenverbrauchsquote 100 Prozent. Das kommt selten vor und gelingt oft auch nur bei sehr kleinen Solaranlagen. Obwohl durch den Einsatz von Batteriespeichern der Eigenverbrauch erhöht werden kann, liegt er selten über 70 Prozent. Dennoch empfiehlt sich eine größere Solaranlage zu installieren, um weitere Verbraucher, wie eine Wärmepumpe oder eine Wallbox für ein E-Auto zu nutzen. Stromüberschüsse können ins Netz eingespeist werden, wofür PV-Anlagenbesitzer eine Vergütung durch die Netzbetreiber erhalten.
Die Kosten für eine 10 kWp Anlage liegen derzeit zwischen 1.200 und 1.800 Euro je Kilowattpeak (kWp) Anlagenleistung, d.h. zwischen 12.000 und 18.000 Euro. Für einen Batteriespeicher kann mit etwa 1.000 bis 1.200 Euro pro Kilowattstunde installierter Speicherkapazität gerechnet werden. Die Preise für eine PV-Anlage können jedoch stark variieren. Eine 10 kWp Anlage kann bis zu 10.000 kWh Solarstrom erzeugen. Es wird von einer durchschnittlichen Lebensdauer von circa 20 Jahren ausgegangen. Nach etwa 8 bis 10 Jahren kann sich die Anlage bereits amortisiert haben und von da an Überschüsse erwirtschaften. Die Höhe der Rendite ergibt sich durch die eingesparten Stromkosten aus dem Netz und den erzielten Erlösen durch die Einspeisevergütung. Das Einspeisen der Überschüsse sorgt für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage.
Die meisten PV-Anlagen auf Wohnhäusern arbeiten im Mischbetrieb, d.h. sie nutzen den Löwenanteil des Stroms zum Eigenverbrauch und speisen den verbleibenden Strom ins Netz ein. Durchschnittlich können Anlagen bis zu 30 kWp eine Rendite von 3 bis 4,5 Prozent pro Jahr erzielen. Größere PV-Anlagen ab 100 kWp können durch den Verkauf des Stroms zusätzlich Einnahmen generieren.
Die gewerbliche PV unterliegt jedoch strengeren Auflagen und zieht eine Reihe unternehmerischer Aufgaben und Pflichten nach sich. Dafür steigen die Preise für eine größere PV-Anlage nicht proportional an. Davon profitieren insbesondere Gewerbeunternehmen und öffentliche Einrichtungen, die über große Dachflächen verfügen. Sie können besonders günstig grünen Strom erzeugen und verbrauchen. Den verbleibenden Strom können sie ebenfalls ins Netz einspeisen und eine Vergütung erhalten.
CO2online Tool – SolardachCheck
Das Tool ermittelt die zur Verfügung stehende Dachfläche und berechnet die möglichen Erträge sowie die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage. Zudem listet der Ratgeber mögliche Fördermittel auf.
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für PV
Für die Investition in eine PV-Anlage und möglicherweise die Anschaffung eines Stromspeichers stehen verschiedene Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Zusätzlich zum Eigenkapital gibt es die Option, zinsgünstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus dem Programm Erneuerbare Energien Standard in Anspruch zu nehmen.
Hierbei handelt es sich um eine staatliche Photovoltaik Förderung, die den benötigten Kapitalbedarf reduzieren soll. Neben der finanziellen Förderung, wie zinsvergünstigte Kredite und Darlehen, gibt es auch nicht rückzahlbare PV Zuschüsse. Weitere Photovoltaikanlageförderungen zielen auf die Beratung ab. Einzelne Bundesländer und Kommunen bieten ebenfalls eigene Förderungen von Solaranlagen an.
Hier lohnt es sich in jedem Fall vorab die Fördermöglichkeiten zu prüfen. Auskünfte, welche möglichen Förderungen für Photovoltaikanlagen bestehen, geben regionale Energieberatungsagenturen und Verbraucherzentralen. PV-Internet-Portale, Anbieter von PV-Anlagen oder auf PV spezialisierte Handwerksbetriebe können ebenfalls zu einer möglichen Förderung von Photovoltaik-Anlagen befragt werden. Weiterführende Informationen zu den Förderangeboten finden Sie ebenfalls bei den Projektträgern der jeweiligen Förderprogramme, bei denen Sie Ihren Antrag stellen.
Achtung! Im Falle der Einbindung einer Solaranlagen Förderung gilt grundsätzlich, dass der Förderantrag vor der Anschaffung der PV-Anlage zu stellen ist. Nach Abschluss eines Kaufvertrages und damit nachträglichen Antragstellung ist eine PV-Förderung in der Regel ausgeschlossen. Der Kaufvertrag sollte daher auch erst nach Eingang des Förderbescheids unterschrieben werden.
Unterschied zwischen Kredit, Darlehen und Zuschuss
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Kredit und Darlehen häufig synonym verwendet. Sie stehen als Begriff für das Leihen von Geld aus Sicht des Kredit- und Darlehensnehmers bzw. für das Verleihen von Geld aus Sicht des Kredit- und Darlehensgebers. Der Hauptunterschied besteht darin, dass ein Kredit in der Regel für kleinere Beträge und kürzere Laufzeiten verwendet wird, während ein Darlehen für größere Investitionen mit längeren Laufzeiten genutzt wird, was zu höheren Raten führt. Bei einem Zuschuss handelt es sich um eine finanzielle Zuwendung, die als nicht rückzahlbare Finanzierungshilfe zur Verfügung gestellt wird.
Unterschied zwischen Eigenverbrauchsanlagen und gewerblicher Photovoltaik
Inwiefern eine gewerbliche Tätigkeit mit der Anschaffung einer PV-Anlage verbunden ist, hängt von dem Ort und dem Zweck ihres Betriebs ab. Als gewerbliche Photovoltaik gelten PV-Anlagen, bei denen eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird. Ein wesentliches Kriterium hierfür ist, ob die PV-Anlage auf einem gewerblich genutzten Gebäude, zum Beispiel Firmengebäude oder landwirtschaftlich genutztes Gebäude, errichtet wird. In dem Fall wird die PV-Anlage eindeutig als gewerbliche Photovoltaik eingestuft.
Ebenso als gewerblich gilt, wenn die PV-Anlage nicht auf dem eigenen Dach errichtet wird. Hier ist eine Gewerbeanmeldung Pflicht. Mit dieser sind jedoch unternehmerische Pflichten verbunden, wie eine jährliche Gewinnermittlung durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Ebenso sind Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und Gewerbesteuer unter Umständen zu entrichten oder kann eine Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) erforderlich sein. Das passiert dann, wenn mit der PV-Anlage entsprechende Umsätze und Gewinne erwirtschaftet werden.
Durch die Einspeisevergütung des Solarstroms ins Netz sind Einnahmen möglich. Sie stärken die Rentabilität einer PV-Anlage. Nur fallen die Erträge in der Regel so gering aus, dass sich kaum umsatzsteuerpflichtige Gewinne damit erzielen lassen. Insbesondere dann nicht, wenn der größte Teil des Solarstroms zum Eigenverbrauch genutzt wird und nur der verbleibende Strom ins Netz eingespeist wird. Für diesen zahlen die Netzbetreiber eine Einspeisevergütung an die PV-Anlagenbetreiber aus, die als Einnahme unter Umständen umsatzsteuerpflichtig ist.
Beträgt die vereinnahmte Umsatzsteuer jedoch weniger als 1.000 Euro, ist der PV-Anlagenbetreiber von ihr befreit. Diese Regelung gilt seit 2021. Eine weitere Regelung ist die Kleinunternehmerregelung. Mit dieser können sich gewerbliche PV-Anlagenbesitzer ebenfalls von der Umsatzsteuer befreien lassen. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn der Umsatz der PV-Anlage im ersten Betriebsjahr bei weniger als 22.000 Euro liegt und im Folgejahr unter 50.000 Euro beträgt. PV-Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern werden in der Regel als Eigenverbrauchsanlagen eingestuft, auf die seit der Neuregelung des EEG 2023 keine Umsatzsteuer und Einkommenssteuer erhoben wird.
Gesetzliche Regelungen zur PV-Förderung
Eine zentrale rechtliche Grundlage für die Photovoltaik Förderung ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Mit seiner grundlegenden Reform für 2023 wurden einige bürokratische Hemmnisse beseitigt, die zuvor den Ausbau der Photovoltaik und anderer erneuerbarer Energien einschränkten. Einige der Neuregelungen traten bereits zum 30. Juli 2022 in Kraft. Alle Neuregelungen des EEG 2023 gelten seit dem 1. Januar 2023. Das Gesetz regelt unter anderem die Netzeinspeisung des erneuerbaren Stroms ins öffentliche Stromnetz. Es gilt für alle PV-Anlagen mit einem Netzanschluss, die in das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eingetragen sind.
EEG 2023: Vereinfachungen
Die Neufassung des EEG 2023 enthält folgende Vereinfachungen. So wurde die EEG-Umlage abgeschafft, um den Stromverkauf zu erleichtern. Zudem benötigen PV-Anlagen unter 30 kWp keine zusätzlichen Erzeugungszähler mehr. Die Einschränkung, nur 70 Prozent der PV-Nennleistung ins öffentliche Netz einspeisen zu dürfen, entfällt für alle Anlagen, die nach dem 1. Januar 2023 in Betrieb gingen. Diese Regelung betrifft insbesondere Anlagen, die ihren Strom ins Netz volleinspeisen. Durch die Einführung eines Nullsteuersatzes auf PV-Anlagen sind Lieferung und Installation seit dem 1. Januar 2023 von der Umsatzsteuer befreit.
Auch PV produzierende Unternehmen sind nicht länger verpflichtet, eine Umsatzsteuer auf ihre Produkte zu erheben. Sie können dadurch PV-Anlagen günstiger anbieten, sind jedoch nicht gesetzlich dazu verpflichtet. Ebenso entfällt die Umsatzsteuer bei der Einspeisung von selbst erzeugtem Strom ins Netz. Allerdings bleiben PV-Anlagen weiterhin meldepflichtig beim Finanzamt, da durch den Verkauf von Strom Einkommen erwirtschaftet wird.
Der erzielte Gewinn aus kleinen PV-Anlagen muss jedoch nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Eine Umsatzsteuererklärung auf den eingespeisten Strom ist weiterhin einzureichen. Die Regelung betrifft PV-Anlagen bis zu 30 kWp sowie PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern mit 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit sowie mehrere PV-Anlagen im Besitz einer Person mit insgesamt bis zu 100 kWp. Die Steuerfreiheit gilt unabhängig davon, wofür der Strom verwendet wird. Für detaillierte Auskünfte empfiehlt sich eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.
Der Wegfall der EEG-Umlage und der Mehrwertsteuer sind wichtige Investitionsanreize für die PV. Durch sie erfolgt eine indirekte Förderung der Photovoltaik und anderer erneuerbarer Energien. Vor allem werden Anlagenbetreibern unbürokratische Kostenvorteile zuteil.
Höhere Vergütungssätze für PV-Anlagen
Auch der Wegfall der Einkommenssteuer und die garantierte Einspeisevergütung für 20 Jahre schafft zusätzliche finanzielle Anreize für die PV. So wurden die Vergütungssätze für den eingespeisten Strom aus kleinen PV-Anlagen, die seit Ende Juli 2022 in Betrieb gingen, erhöht.
PV-Anlagen, die ihren Strom vollständig ins Netz einspeisen, erhalten eine höhere Einspeisevergütung. Diese liegt bei PV-Anlagen bis 10 kWp bei 13 Cent pro kWh. Größere Anlagen ab 10 kWp bis 100 kWp erhalten 10,9 Cent pro kWh.
Achtung! Um dauerhaft eine höhere Vergütung zu erhalten, muss die PV-Anlage vor Inbetriebnahme und jährlich bis zum 30. November als Volleinspeise-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden.
PV-Anlagen zur Eigenversorgung erhalten ebenfalls eine höhere Einspeisevergütung. Diese liegt bei Anlagen unter 10 kWp bei 8,2 kWh. Ist die PV-Anlage größer, so wird ab 10 kWp eine Vergütung in Höhe von 7,1 Cent pro kWh ausgezahlt. PV-Anlage zwischen 40 und 100 kWp erhalten 5,8 Cent pro kWh.
Bei einer Verzögerung des Anlagenbaus gibt es im neuen EEG bis 2024 keine Degression der Vergütungssätze mehr. Sie bleiben konstant. Zudem können auf einem Gebäude jetzt zwei PV-Anlagen errichtet werden, die zum einen als Eigenverbrauchsanlage und zum anderen als Volleinspeiseanlage dienen. Eine Fördervergütung für PV-Anlagen bis 20 kWp soll auch dann möglich sein, wenn die Anlage nicht auf dem Dach errichtet werden kann und stattdessen im Garten oder auf dem Carport installiert wird.
Staatliche Förderprogramme für Solaranlagen
Die Neufassung des EEG stellt bereits eine staatliche Solaranlagenförderung dar. Sie wird allen PV-Anlagenbetreibern zuteil. Es gibt jedoch auch staatliche Förderungen für PV-Anlagen, die vom Anlagenbesitzer zunächst beantragt werden müssen.
Photovoltaik Förderung auf Bundesebene
Zentrale Anlaufstellen für eine Photovoltaik Förderung auf Bundesebene ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die KfW-Bank unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bei der Anschaffung von PV-Anlagen auf Dächern, Fassaden und Freiflächen mit zinsgünstigen Krediten. Die Kredite der KfW-Bank stellt die Hausbank bereit.
- Zinsvergünstigter Kredit zur Förderung der Anschaffungskosten, Planungs-, Projektierungs- und Installationskosten für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher (Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas u.v.m.)
- Für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
- Bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben und bis zu 100 Prozent der Investitionskosten
- Mindestlaufzeit 2 Jahre
- Mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinierbar (Kredite, Zulagen, Zuschüsse)
- Effektiver Jahreszins bei rund 4,15 Prozent (Stand Mai 2023)
- Antragstellung und Rückzahlung erfolgt über die Hausbank
- Zinsvergünstigter Förderkredit
- Investitionen zur Verringerung, Vermeidung und den Abbau von Treibhausgasemissionen
- Für Unternehmen und Freiberufler
- Bis zu 25 Millionen Euro Kreditbetrag pro Vorhaben und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
- Mindestlaufzeit 2 Jahre
- Für Vorhaben in Deutschland und innerhalb der EU
- Anlagen zur CO2-armen Bereitstellung von Strom und Wärme inklusive notwendiger Infrastruktur zur Verteilung und Speicher (Modul C: Energieversorgung)
- Mit anderen öffentlichen Fördermitteln unter Beachtung der Beihilferegelungen kombinierbar (Kredite, Zulagen, Zuschüsse)
- Antragstellung mit Hilfe eines Finanzierungspartners und Rückzahlung über die Bank
Die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat als staatliche Institution ebenso verschiedene Photovoltaik Förderungen für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen im Programm.
- Unterstützt Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und das Klima schützen
- Drei Teilbereiche: Sanierung von Wohngebäuden, Nichtwohngebäuden und Einzelmaßnahmen
Neben Krediten und Zuschüssen gibt es auch PV Förderprogramme, die bei der Beratung Unterstützten. Hier können gezielt Fragen adressiert werden. Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lassen sich beispielsweise Vor-Ort-Beratungen einschließlich der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes fördern.
Förderfähig sind 80 Prozent des Beratungshonorars, höchstens jedoch 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Wohngebäude ab drei Wohneinheiten erhalten max. 1.700 Euro des förderfähigen Beratungshonorars.
Verbraucherzentralen bieten ebenfalls Energieberatungen an. Diese sind zum Teil kostenlos und über das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert. Die Energieagenturen der Bundesländer bieten ebenfalls Energieberatungen und eine Beratung zur Photovoltaik Förderung an.
BAFA Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
- Energieberatungen zur Erstellung von energetischen Neubau- und Sanierungskonzepten, Energieaudits sowie Contracting-Orientierungsberatungen für Nichtwohngebäude von Kommunen, gewerblich Tätigen und gemeinnützigen Organisationen
Photovoltaik Förderung auf Landesebene
Einzelne Bundesländer haben ihre eigenen Solarförderprogramme aufgelegt, um den Ausbau zu beschleunigen. Wie bei der Photovoltaik Förderung auf Bundesebene gibt es Darlehen, Kredite und Zuschüsse. Einige Förderprogramme stellen wir Ihnen hier vor. Die Auswahl erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
PV Förderung in Baden-Württemberg
L-Bank – Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik
- Zinsverbilligtes, langfristiges Darlehen
- Förderbereiche: Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Wohnungsbau, Modernisierung
- Für Privatpersonen, die eine PV-Anlage auf ihrem Wohnhaus erstmals installieren, eine bestehende erweitern, modernisieren oder nachrüsten
- Unterstützung bei der Anschaffung und dem Einbau von Speichern für Strom
- 100 Prozent der förderfähigen Kosten
- Höhe des Darlehens muss mindestens 5.000 Euro betragen
- Antragstellung erfolgt bei einem Finanzierungsinstitut
L-Bank – Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser
- Zinsverbilligtes Darlehen
- Für Unternehmen
- Erzeugung, Speicherung, Verteilung erneuerbarer Energien
- Der Kreditrahmen soll je Kreditnehmer:in 10 Millionen Euro nicht übersteigen
L-Bank – Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie
- Zinsverbilligtes Darlehen
- Privatperson
- Zum Schließen von Finanzierungslücken in Ergänzung zu anderen wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen der KfW oder BAFA beim Bau, Kauf oder energetischen Sanierung
- u.a. für die Installation einer Erneuerbaren-Energien-Anlage zur Wärme- und/oder Stromerzeugung sowie Speichern erzeugter Energie
- Klimaprämie gilt als Tilgungszuschuss
- Höhe des Darlehens zwischen 5.000 und maximal 200.000 Euro je Wohnungseinheit
PV Förderung in Bayern
LfA Förderbank Bayern – Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ
- Zinsverbilligte Darlehen
- Für Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Für die Förderung für Neu- und Modernisierungsinvestitionen für Anlagen zur Strom- oder Wärme/Kälteerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
- Speichersysteme für Strom aus erneuerbaren Energien
- Wärme-/ Kältespeicher aus erneuerbaren Energien
- Darlehenshöchstbetrag 10 Millionen Euro, mindestens 25.000 Euro (Bagatellgrenze)
- Beantragung über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut
PV Förderung in Berlin
Investitionsbank Berlin-Brandenburg IBB – SolarPLUS Programm
- Zuschuss
- Für Unternehmen, Privatpersonen, Verband/Vereinigung, öffentliche Einrichtung
- Förderung für Dachgutachten, Machbarkeitsstudien, Hauselektrik, Kauf oder Pacht von Stromspeichern, denkmalgerechte PV-, Fassaden-PV, Gründach-PV-Anlagen (Module A-D) sowie Steckersolargeräte (Modul e)
- Antragstellung bei der Investitionsbank Berlin-Brandenburg: IBB Business Team – Antragsportal
PV Förderung in Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Arnsberg – progres.nrw Förderinstrumente für die Energiewende
- Zuschuss
- Für Kommunen, Privatpersonen, Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen, Verband/Vereinigung
- Fördergeber ist das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Klimaschutztechnik)
- Fördermodul „Erneuerbare Energien“
- Förderhöhe abhängig von Art und Umfang der Maßnahme
- Kosten müssen mindestens 350,- Euro betragen
- Antragstellung bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abtl. 6 – Bergbau und Energie in NRW
PV Förderung in Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein - Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger – Förderung von Photovoltaik-Balkonanlagen
- Zuschuss
- Für Privatpersonen
- Steckerfertige PV-Balkonanlagen mit Wechselrichter werden bezuschusst mit 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch höchstens 200,- Euro
- Nur ein Förderantrag und Antragstellung im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein zu bestimmten Zeitfenstern (Januar, April, Juli, Oktober)
PV Förderung in Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB) – Dekarbonisierungsbonus Thüringen
- Zuschuss
- Für Unternehmen
- Bei Verwendung von nicht fossilen Brenn- und Rohstoffen für klimaneutrale, nachhaltige Betriebsprozesse, Aufbau von Kreislaufsystemen oder Beratung und Schulung
- Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 15.000 Euro
- Förderfähige Ausgaben zwischen 5.000 und 150.000 Euro
- Antragstellung an die Thüringer Aufbaubank (TAB)
Auchtung - Die Fördermittel der PV Förderung können schnell erschöpft sein. Sobald die Fördertöpfe erschöpft sind, werden Förderprogramme eingestellt. Sie können auch wieder erneuert oder neu aufgesetzt werden, daher lohnt sich immer ein Blick in die aktuelle Förderlandschaft, zum Beispiel in die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Photovoltaik Förderung auf kommunaler Ebene
Auch auf kommunaler Ebene besteht ebenso Aussicht auf eine Förderung von Solaranlagen. Eine Untersuchung der Online-Plattform Zolar ergab, dass Düsseldorf derzeit die Stadt mit der attraktivsten kommunalen Förderung ist, was klimafreundliche Technologien, wie Wallbox, PV-Anlage, PV-Speicher und Wärmepumpe betrifft. Stuttgart und Tübingen fördern ebenfalls alle vier Technologien. Andere Kommunen fördern ausgewählte Technik oder die Beratung. Auch lohnt es sich vorab Informationen einzuholen.
Förderung von Solaranlagen mit Speicher
Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse gibt es ebenso für Stromspeicher. Diese können in Verbindung mit einer Solaranlage in Anspruch genommen werden. Die Förderung eines PV-Speichers ist auch nachträglich möglich, wenn die PV-Anlage bereits auf dem Dach installiert worden ist. Auch hier Lohnt der Blick auf die Förderlandschaft einzelner Bundesländer und Kommunen. Allerdings ist der bürokratische Aufwand für einen Kredit hoch und nicht jede Bank gewillt, einen kleinen Kredit zu gewähren. Vielversprechender ist in der Regel die Beantragung einer PV Förderung für größere Anlagen mit Stromspeicher.
Aktuelle Herausforderungen bei der PV
Obwohl die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen seit 2022 deutlich gestiegen ist, gibt es in Deutschland mittlerweile schätzungsweise 2,2 Millionen solcher Anlagen mit einer Gesamtleistung von 67 Gigawatt. Gleichzeitig ist die Marktlage jedoch angespannt, da es an Fachkräften und Handwerkern mangelt, um die steigende Nachfrage zu bewältigen. Hinzu kommen steigende Zinsen sowie Engpässe bei der Lieferung von Materialien und Geräten. Trotz dieser erschwerten Bedingungen ist es dennoch möglich, mit etwas mehr Zeit eine Photovoltaikanlage zu planen und von der Förderung für Photovoltaik zu profitieren.
Fazit: Was bei der Finanzierung und Förderung der Photovoltaik zu beachten ist
Hier einige wichtige Punkte zum Thema Photovoltaik Förderung und Finanzierung kurz für Sie zusammengefasst:
- Eine PV-Anlage ist eine Investition, die sich für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen lohnt
- Eine Photovoltaik Förderung auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene federt die Investition durch zinsgünstige Kredite, Darlehen sowie nicht rückzahlbare Zuschüsse ab (Förderanträge sind immer vor Maßnahmenbeginn zu stellen!)
- Eine indirekte Förderung der PV bringen die Neuregelungen des EEG 2023 mit sich
- Einige Vereinfachungen des EEG sind u.a. der Wegfall der EEG-Umlage, Nullprozent-Steuersatz und weitere steuerliche Erleichterungen für kleine PV-Anlagen (> 30 kWp)
- Zudem gibt es höhere Vergütungssätze für PV-Anlagen unter 10 kWp und PV-Anlagen zwischen 10 kWp und 100 kWp in Abhängigkeit von Eigenverbrauch und Volleinspeisung
- Eigenverbrauch ist kein Hemmnis mehr für eine Einspeisevergütung
- Je nach Anlagengröße und -zweck kann ein gewerblicher Betrieb unterstellt werden (gilt jedoch i.d.R. nicht bei Ein- und Zweifamilienwohnhäusern)
- Ein hoher Eigenverbrauch plus Einspeisevergütung stärkt die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage
- Größere Anlagen rentieren sich mehr
- Nach 8 bis 10 Jahren kann eine PV-Anlage eine Rendite erbringen