Photovoltaik in Unternehmen eine lohnende Investition
Vieles spricht für die Anschaffung und Nutzung von Photovoltaik-Anlagen in Unternehmen. So können Unternehmen ungenutzte Dachflächen auf Gebäuden und Gewerbehallen in bares Geld verwandeln.
Hier geht es zu unserem Blogartikel Förderung und Finanzierung von Photovoltaik.
Warum sich Photovoltaik für Unternehmen lohnt
Die gewerbliche Nutzung einer Photovoltaik-Anlage rechnet sich. Die Installation auf Betriebsgebäuden, Lagerhallen, Gewerbehallen oder anderen gewerblich genutzten Flächen, trägt dazu bei, die Stromkosten durch den Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms zu senken. Gleichzeitig können PV-Anlagen dem Ziel der Klimaneutralität in Unternehmen Rechnung tragen, indem Gewerbebetriebe damit ihre Dekarbonisierung vorantreiben und weniger Treibhausgase ausstoßen. Die eingesparten CO2-Emissionen können darüber hinaus zusätzliche Einnahmen generieren und direkt im Unternehmen kompensiert werden, was sich positiv auf die Klimabilanz von Unternehmen auswirkt.
Das honorieren auch Kunden, Geschäftspartner, Investoren und Mitarbeiter. Für die Mitarbeiter ergeben sich zusätzliche Vorteile, wenn der Strom aus der PV-Anlage auch zum Laden von privat oder dienstlich genutzten E-Fahrzeugen genutzt wird. Heizkosten können ebenso gesenkt werden, wenn die PV-Anlage mit einer Wärmepumpe gekoppelt wird. So können höhere Stromkosten im Winter, wenn die gewerbliche Solaranlage weniger Strom produziert, durch Einnahmen in den Sommermonaten ausgeglichen werden. Denn hier sind neben dem Eigenverbrauch Mehreinnahmen durch die EEG-Einspeisevergütung möglich. Nämlich dann, wenn überschüssiger Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist und vergütet wird.
Wird die Solaranlage noch mit einem Batteriespeichersystem ergänzt, können Unternehmen zudem den Autarkiegrad weiter erhöhen und steht ihnen noch mehr PV-Strom für den Eigenverbrauch zur Verfügung, insbesondere wenn Produktionsanlagen auch in den Abendstunden betrieben werden. Unternehmen machen sich so ein Stück weit unabhängiger von steigenden Stromkosten. Zumal der Strom in Verbindung mit Energiemanagementsystemen sehr effizient genutzt werden kann.
Und je nach verfügbarer Fläche, Größe und Auslegung der PV-Anlage kann der Strom auch direkt über Stromdirektlieferverträge an andere Unternehmen als Abnehmer verkauft werden. Mit solchen sogenannten „Power Purchase Agreements“ (PPA) sind Photovoltaik-Anlagen vor allem für größere Industriedächer interessant. Denn hier wird die Stromabnahme für einen bestimmten, vertraglich festgeschriebenen Zeitraum garantiert.
Unternehmen gestalten die Energiewende aktiv mit
So rechnet sich die PV-Anlage nicht nur, sondern Unternehmen gestalten die Energiewende aktiv mit, gewinnen finanziellen Spielraum und stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit und Unabhängigkeit. Zumal neben den finanziellen Fördermöglichkeiten auch steuerliche Anreize durch Abschreibungsmöglichkeiten bestehen.
Vorteile der Photovoltaik für Unternehmen im Einzelnen:
Erhöhung des Eigenverbrauchs durch E-Mobilität
Solarstrom und Elektromobilität ergänzen sich, wenn der Strom aus gewerblichen PV-Anlagen auch zum Laden von Elektrofahrzeugen genutzt wird. Gleichzeitig wird der Ausstoß klimaschädigender Treibhausgase reduziert. Mit der THG-Prämie können Unternehmen zusätzliche Einnahmen erzielen, da die CO2-Einsparungen zertifiziert und mit einer Prämie vergütet werden. Denn mit dem grünen Strom vom Gewerbedach werden gleichzeitig fossile Brennstoffe eingespart. Der Betrieb einer PV-Anlage in Kombination mit einer Elektrofahrzeugflotte bringt für Gewerbe und Industrie einen doppelten Nutzen.
Klimaneutralität und Rendite zusammen gedacht
Immer mehr Unternehmen setzen sich aus eigenem Antrieb und ohne gesetzliche Verpflichtung das Ziel, klimaneutral zu werden. Die Installation einer PV-Anlage mit Speicher und Energiemanagementsystem kann hierbei helfen. Zumal sich die Investition rechnet, da neben den Einnahmemöglichkeiten auch die Energiekosten gesenkt werden und ungenutzte Gewerbeflächen wie ein vorhandenes Hallendach, Parkplätze und selbst Fassaden von Produktions- und Bürogebäuden inzwischen wirtschaftlich für die PV-Stromerzeugung genutzt werden können.
Intelligentes Energiemanagement und Vermeidung von Spitzenlasten
Die meisten PV-Anlagen sind heute schlüsselfertig. Hersteller und Installateure bieten oft ein Rundum-Sorglos-Paket an. Dazu gehören nicht nur Leistungen wie Batteriespeichersysteme oder automatische Energiemanagementsysteme. Auch Services wie Fernwartung und -steuerung, Datenanalyse und -auswertung oder Monitoring und Wartung sind enthalten. Durch eine flexible, automatisierte Verbrauchssteuerung kann der tagsüber erzeugte Strom auch in den Abend- und Nachtstunden genutzt werden. Durch eine optimale Verbrauchssteuerung können Spitzenlasten vermieden und der Reststrom dann aus dem öffentlichen Netz bezogen werden, wenn er besonders günstig ist. Ebenso flexibel können auch weitere Geräte und Anlagen optimal mit grünem Strom versorgt werden.
Intelligente Gebäude- und Energielösungen für Gewerbebetriebe
Durch intelligente Steuerung wachsen die verschiedenen Bereiche der Energieversorgung zusammen. So kann die PV-Anlage alle denkbaren Bereiche im Unternehmen mit Energie versorgen. Eine effiziente Energienutzung im Unternehmen ist so jederzeit durch den Einsatz von Energiemanagern möglich.
Rechtliche Anforderungen: Photovoltaik auf Gewerbehallen
In vielen Bundesländern gibt es mittlerweile eine Solarpflicht, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Diese betrifft zunehmend auch Gewerbebetriebe und Unternehmen, zum Beispiel bei Überschreitung einer Mindestanzahl von PkW-Stellplätzen, kann die Installation einer PV-Anlage zur Überdachung greifen.
In einigen Bundesländern, wie Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz oder Bayern gilt die Solarpflicht mittlerweile auch für Gewerbe- und Industriegebäude sowie andere Nicht-Wohngebäude. Hier ist beispielsweise die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Nichtwohngebäude bei Neubau oder Sanierung Pflicht. Ausschlaggebend ist jedoch die Größe des Daches und die Eignung der Dachflächen. Auch wirtschaftliche Aspekte werden berücksichtigt.
Da die Solarpflicht bundesweit nicht einheitlich geregelt ist, gelten für Gewerbebetriebe und Unternehmen unterschiedliche Regelungen auf Landesebene und ggf. auch auf kommunaler Ebene. In einigen Bundesländern gibt es bislang noch keine Regelungen für die verpflichtende Installation von PV-Anlagen. Einige Bundesländer sehen hingegen eine stufenweise Einführung vor.
Überblick über die PV-Pflicht für Unternehmen und Gewerbe
Baden-Württemberg
Für Neubauten seit Mai 2022 und Dachsanierungen seit Januar 2023 für Nichtwohngebäude sowie seit Januar 2022 für Park-/Stellplätze
Bayern
Für Neubauten und Dachsanierungen von Gewerbe- und Industriegebäuden seit Januar 2023 sowie sonstigen Nicht-Wohngebäuden seit Juli 2023
Berlin
Für alle Neubauten und Dachumbauten seit Januar 2023
Brandenburg
Für Neubauten und Dachsanierungen mit Mindestfläche von 50 Quadratmeter ab Juni 2024
Bremen
Bei grundlegenden Dachsanierungen Voraussetzung für Installation einer PV-Anlage schaffen ab 1. Juli 2024
Hamburg
Für alle Neubauten seit Januar 2023 und bei umfangreichen Dachsanierungen ab Januar 2024
Hessen
Für neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätze seit 2022
Niedersachsen
Für Neubauten von Nichtwohngebäuden seit Januar 2023
Nordrhein-Westfalen
Für Parkplätze mit mindestens 35 Stellplätzen seit 2022 und für neue Nichtwohngebäude seit Januar 2024
Rheinland-Pfalz
Für gewerbliche Neubauten mit mindestens 100 Quadratmeter Dachfläche und gewerblich genutzte Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen seit Januar 2023
Schleswig-Holstein
Für große Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen seit Januar 2022 und für Neubau und Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden seit Januar 2023
In der Regel gilt die PV-Pflicht nur, wenn bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sind. Darüber hinaus gibt es Ausnahme- und Härtefallregelungen. Unabhängig von einer PV-Pflicht steht es jedem Gewerbebetrieb frei, eine PV-Anlage plus Speicher zu installieren.
PV-Anlagen: Anforderungen an Unternehmen
Doch bevor Unternehmen eine Photovoltaik-Anlage auf ihren Gebäuden oder Gewerbeflächen installieren, gibt es einiges zu beachten. Zumal eine gewerbliche PV-Anlage nicht unerhebliche Anschaffungskosten verursacht, was die Frage nach der Finanzierung aufwirft. Hinzu kommen bauliche Anforderungen, Montagemöglichkeiten und Standortbedingungen sowie die Frage nach der Eignung von Dächern und Fassaden.
Dachzustand & Dachgröße
Für die Installation von PV-Anlagen eignen sich grundsätzlich Flach- und Schrägdächer, aber auch Gebäudefassaden oder Freiflächen. Da die PV-Anlage das Gewicht des Gewerbedaches erhöht, empfiehlt sich in jedem Fall eine Überprüfung der Statik. Schließlich muss die Dachfläche ausreichend tragfähig und belastbar sein. Die Ausrichtung und Neigung des Daches sowie die insgesamt zur Verfügung stehende Dachfläche müssen bei der Dimensionierung der gewerblichen PV-Anlage ebenfalls berücksichtigt werden. Als Faustformel gilt: Je 1000 kWh Jahresstromverbrauch sind in etwa 1,5 kWp Solaranlagenleistung einzuplanen.
Genehmigungen
Unternehmen, die sich eine PV-Anlage auf Gewerbehallen, Bürogebäude oder Firmengelände installieren, müssen als Betreiber rechtliche Aspekte beachten.
Dazu zählt:
1. Registrierung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur
Alle ortsfesten Stromerzeugungsanlagen sind unabhängig von ihrer Größe bei der Bundesnetzagentur zu melden. Eine Anlage ist dann ortsfest, wenn sie nach Inbetriebnahme dauerhaft an einem bestimmten Ort Strom erzeugt. Die Pflicht gilt für alle Anlagen, ob es sich um eine PV-Anlage, einen Stromspeicher, eine Windenergieanlage, eine Biomasseanlage oder Wasserkraftanlage handelt. Die Meldepflicht gilt sowohl für Anlagen, die dem Eigenverbrauch dienen, als auch für Anlagen, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Die kostenlose Meldung über Art der PV-Anlage, Leistung und Standort muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme erfolgen. Auch die Stillegung sowie die Erweiterung der Anlage sind meldepflichtig. Batteriespeicher müssen gesondert gemeldet werden. Auch hier muss die Registrierung spätestens nach einen Monat nach Inbetriebnahme erfolgen. Die Anmeldung kann durch den Betreiber selbst oder durch den Projektierer vorgenommen werden. Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie im Marktstammdatenregister.
2. Meldung der PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber
Neben der Bundesnetzagentur muss auch der örtlich zuständige Netzbetreiber über die Installation der PV-Anlage informiert werden. Dieser ist für den technischen Anschluss der PV-Anlage an das Stromnetz zuständig. Die Abrechnung der Einspeisevergütung erfolgt über den Netzbetreiber. Er sollte frühzeitig informiert werden, da unter Umständen technische Informationen benötigt werden. In der Regel erfolgt die Anmeldung durch den Installateur.
3. Meldung beim Finanzamt und ggf. beim Gewerbeamt
Bei gewerblichen PV-Anlagen muss eine Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgen, denn sie unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Die Anmeldung erfolgt entweder beim Gewerbeamt oder der Handelskammer.
Wirtschaftlichkeit einer gewerblichen PV-Anlage
Je höher die Einsparungen bei den Stromkosten sind, desto eher können sich Anschaffung und Betrieb einer PV-Anlage (plus Speicher) rechnen. Denn der selbst erzeugte Solarstrom vom Firmendach kostet heute im Schnitt zwischen 8 und 10 Cent pro kWh. Damit sind Einsparungen von mehr als 50 Prozent gegenüber dem Bezug von Gewerbestrom möglich.
Rechenbeispiel: Eine gewerbliche PV-Anlage mit einer Leistung von 30 kWp und einem Stromertrag von 27.000 kWh kann jährlich bis zu 3200 Euro Ersparnis bringen. Bei Anschaffungskosten von rund 45.000 Euro hätte sich die PV-Anlage nach 14 Jahren amortisiert. Für den nicht selbst verbrauchten Strom erhalten Unternehmen eine Einspeisevergütung in Höhe von 7,5 Cent für Anlagen bis 40 kWp und 6,2 Cent für Anlagen bis 750 kWp über einen Zeitraum von 20 Jahren. Abhängig von den möglichen Einnahmen würde die Amortisationszeit deutlich unter 14 Jahren liegen. Ein wirtschaftlicher Betrieb von gewerblichen Photovoltaikanlagen ist somit gegeben.
Der Betrieb einer gewerblichen PV-Anlage gehört eher selten zum Kerngeschäft eines Unternehmens. Daher haben sich verschiedene Betreibermodelle für PV-Anlagen herauskristallisiert. Sie unterscheiden sich hinsichtlich Ressourceneinsatz, Flexibilität und Risiko.
Vier gängige Photovoltaik-Betreibermodelle für Gewerbe-PV
Volleinspeisemodell
Das Modell der Volleinspeisung lohnt sich bei großen gewerblichen Dachflächen, wie einer Gewerbehalle oder Lagerhalle. Hier ist der lokale Stromverbrauch eher gering, so dass sich eine EEG-Vergütung eher lohnt. PV-Großanlagen mit mehr als 1000 kWp Anlagenleistung müssen an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen.
Eigenverbrauchsmodell
Das Eigenverbrauchsmodell ist ein weit verbreitetes Betreibermodell. Es wird insbesondere von Unternehmen genutzt, um mit dem selbst produzierten Strom der Solaranlage die Stromkosten zu senken. Überschüssiger Strom kann bei diesem Modell in das Stromnetz eingespeist und vergütet werden. Durch die Installation von Batteriespeichersystemen kann der Eigenverbrauch erhöht und Lastspitzen vermieden werden. Treten beispielsweise hohe Lastspitzen in der Produktion auf, fangen die Batteriespeichersysteme diese zunächst ab.
Direktvermarktungsmodell
Das Modell der Direktvermarktung ist für Unternehmen interessant, die ihre PV-Anlage ohne EEG-Förderung betreiben. Der eingespeiste Strom wird an der Strombörse zu Marktpreisen verkauft und eine Unterdeckung durch die Marktprämie ausgeglichen.
Contracting-Modell
Hierbei handelt es sich um eine Sonderform der Dachverpachtung. Zwischen dem PV-Betreiber und dem Unternehmen wird ein Stromabnahmevertrag abgeschlossen. Das Unternehmen stellt seine Gewerbeflächen und -dächer einem Dritten zur Verfügung und nutzt selbst nur den von der PV-Anlage erzeugten Strom. Damit entfallen die spezifischen Pflichten und Anforderungen an einen Dritten als Betreiber der PV-Anlage. Dazu gehören neben der Planung und Finanzierung der PV-Anlage auch der Betrieb und die Wartung sowie die Versicherung der Anlage. Allerdings kann das Unternehmen diese Aufwände auch nicht steuerlich geltend machen und die PV-Anlage trägt nicht unmittelbar zur Wertsteigerung des Unternehmens bei.
Die Wahl es am besten geeigneten Betreibermodell ist im Vorfeld zu prüfen. Es entscheidet auch über die Wirtschaftlichkeit der Anlage, d.h. wann sich die PV-Anlage für das Unternehmen rechnet und der Return-on-Investment (ROI) erreicht ist. Außerdem kann die voraussichtliche Höhe der Gewerbeeinnahmen errechnet werden. Dies wiederum spielt eine zentrale Rolle bei der Investitionsentscheidung, der Dimensionierung der PV-Anlage und bei steuerlichen Fragen.
Steuerliche Aspekte von Photovoltaikanlagen
Die Einkünfte aus dem Betrieb einer gewerblichen Photovoltaik-Anlage sind steuerpflichtig. Bei einer gewerblichen PV-Anlagen können verschiedene Steuern anfallen. Dazu gehören die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer und unter Umständen die Körperschaftsteuer. Weitere Informationen zum Thema Photovoltaik und Steuer finden Sie im dazugehörigen Blogartikel.
Einkommenssteuer
Diese müssen Einzelunternehmen und Personengesellschaften auf den erzielten Gewinn zahlen. Der Gewinn ergibt sich aus einer Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben in der sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Zu den Einnahmen zählen beispielsweise die Einspeisevergütung in das öffentliche Stromnetz, zu den Ausgaben neben den Anschaffungskosten der PV-Anlage, die jährliche Abschreibung von 5 Prozent über einen Zeitraum von 20 Jahren, Wartungs- und Reparaturkosten. Gewerbliche PV-Anlage gelten als steuerlich abzugsfähiges Anlagevermögen.
Gewerbesteuer
Die Zahlung der Gewerbesteuer ist vom Gewinn abhängig. Liegt der Gewinn bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften unter 24.500 Euro, so gilt der Gewerbesteuerfreibetrag und es fällt keine Gewerbesteuer an.
Körperschaftssteuer
Diese wird für gewerbliche PV-Anlagen erhoben, wenn sie als Kapitalgesellschaft betrieben werden und eine Bilanz zu erstellen ist.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer, auch Vorsteuer genannt, ist eine durchlaufende Steuer. Sie wird monatlich oder vierteljährlich erhoben, wenn der PV-Anlagenbetreiber der Regelbesteuerung unterliegt. Sie entfällt jedoch, wenn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird. Dies ist möglich für Gewerbebetriebe und Unternehmen, deren Bruttojahresumsatz unter 22.000 Euro liegt und deren voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht übersteigt.
Die gewählte Rechtsform hat direkten Einfluss auf die steuerliche Behandlung der Unternehmenserträge. Welche Steuern beim Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf einem Betriebsgebäude oder -grundstück anfällt, muss im Einzelfall und gegebenenfalls mit Hilfe eines Steuerberaters geklärt werden.
Förderung und Finanzierung einer PV-Anlage für Gewerbe
Für die Finanzierung einer gewerblichen Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Bürogebäudes, einer Lagerhalle oder einer Industriehalle kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Neben der Finanzierung durch Eigenkapital besteht die Möglichkeit, Fremdkapital zum Beispiel in Form von Zuschüssen, Krediten oder Darlehen zuzugreifen. Hier unterstützen zum Teil auch staatliche Förderprogramme, die von der EU, dem Bund, den Ländern und teilweise auch den Kommunen bereitgestellt werden.
So kann beispielsweise eine Finanzierung über eine Bank oder ein Kreditinstitut beantragt werden und durch nicht rückzahlbare Zuschüsse oder zinsgünstige Förderkredite ergänzt werden. Daher lohnt sich das frühzeitige Einholen von Informationen über eine mögliche Förderung und Finanzierung. Förderanträge sind in der Regel nur wirksam, wenn sie vor Beginn einer Maßnahme gestellt werden.
Entscheidung & Ablauf: Solaranlagen für Firmen
Es sind also viele Entscheidungen zu treffen, bevor eine gewerbliche PV-Anlage für Unternehmen installiert ist und sie eigenen PV-Strom produziert. Die Installation einer gewerblichen PV-Anlage sollte daher gut und frühzeitig geplant werden. Damit neben der baulich-technischen Umsetzung auch rechtliche, finanzielle und steuerliche Fragen berücksichtigt werden können. Wichtig ist hierbei die Einhaltung von Melde- und Registrierungspflichten seitens des Anlagenbetreibers, wozu die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und die Eintragung in das Marktstammdatenregister (MaStR) und die Meldung beim Netzbetreiber gehört.
In der Regel übernimmt jedoch der Installateur die Anmeldung und Registrierung. Der Netzbetreiber prüft die Netzverträglichkeit und ob die geltenden Vorschriften für den Anschluss der PV-Anlage eingehalten wurden. Dies kann unter Umständen und je nach Größe der PV-Anlage einige Wochen in Anspruch nehmen. In einigen Fällen sind technische Anpassungen erforderlich, um eine sichere Einspeisung des Stroms in das öffentliche Stromnetz zu gewährleisten.
Zertifizierungsverfahren für PV-Großanlagen vereinfachen
Um das Anschlussverfahren zu beschleunigen, hat die Bundesregierung einige Vereinfachungen zum Bürokratieabbau vorgelegt. So soll das vereinfachte Netzanschlussverfahren für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp ausgeweitet werden. Netzbetreiber haben dann nur noch einen Monat Zeit, auf den Anschlussantrag zu reagieren. Ansonsten gilt die Anlage als genehmigt und kann angeschlossen werden. Für größere PV-Anlagen gelten hingegen weiterhin strenge Anschlussregeln (TAB) gelten. So benötigen sogenannte Typ-B-Anlagen mit einer Anschlussleistung ab 135 kWp derzeit ein Typ-B-Anlagenzertifikat, das von zugelassenen Zertifizierungsstellen ausgestellt wird.
An dem Zertifizierungsverfahren nach VDE 4110 sind Fachfirmen, Netzbetreiber und Anlagenbetreiber beteiligt. Sie müssen entsprechende Unterlagen und Nachweise vorlegen. Erst wenn eine Anlagenbescheinigung Typ B vorliegt, darf die PV-Anlage ans Netz gehen. Dieses Verfahren ist bürokratisch und zeitaufwändig.
Beschleunigung, Digitalisierung und Vereinfachung von Netzanschlussverfahren für PV-Großanlagen
Für einen reibungslosen Ablauf, eine schnelle Bearbeitung und Entlastung sorgt certflow mit seiner digitalen Prozessunterstützung. certflow führt Fachbetriebe, Netzbetreiber und Anlagenbetreiber mit den Zertifizierungsstellen auf seiner Plattform zusammen und digitalisiert und vereinfacht so den Zertifizierungsprozess. Dazu stellt certflow die notwendigen Daten zur Verfügung, bietet Strukturen und persönliche Unterstützung. Plausibilitätsprüfungen erfolgen automatisch auf Basis von künstlicher Intelligenz.
Fachbetriebe können ihre Zertifizierungsanträge über das Portal vorbereiten, dokumentieren und einreichen. Zertifizierungsstellen können die Anträge sofort prüfen, dokumentieren und freigeben. Auch Netzbetreiber können produktiver und effizienter arbeiten. Fachbetriebe und Betreiber von PV-Großanlagen profitieren von einem beschleunigten Anschlussprozess, da alle erforderlichen Daten und Dokumente schnell zusammengestellt und automatisch auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft werden.
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