Das Betreibermodell Power Purchase Agreement (PPA) existiert in Deutschland erst seit kurzem als Vermarktungsinstrument für Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE). Es ermöglicht Anlagenbetreibern als Stromerzeuger, auch außerhalb einer staatlichen Förderung, grünen Strom langfristig über einen festgelegten Zeitraum an Stromabnehmer zu verkaufen. Es unterstützt den Bau neuer und vor allem großer EE-Anlagen wie Windparks oder PV-Freiflächenanlagen. Das Programm richtet sich insbesondere an Großabnehmer von Strom.
Bedeutung: Was ist ein PPA?
Ein Power Purchase Agreement - kurz PPA - ist ein bilateraler Stromliefervertrag über die direkte Lieferung von Strom aus EE-Anlagen. Grünstromlieferverträge werden für einen längeren Zeitraum und zu festgelegten Konditionen zwischen einem Anlagenbetreiber und einem Stromabnehmer abgeschlossen. Dabei können auch Dritte zwischengeschaltet sein, die als Energiedienstleister bestimmte Aufgaben wie die Vertragsabwicklung oder die Bilanzierung übernehmen.
Drei Arten von PPAs
PPA-Verträge sind unterschiedlich ausgestaltet. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten von PPAs:
Onsite-PPA (Direktleistungs-PPA)
Bei einem Onsite-PPA ist die direkte physische Stromlieferung Vertragsgegenstand. Der Standort der Anlage befindet sich in unmittelbarer Nähe des Abnehmers, z.B. auf dessen Grundstück. Die Stromlieferung erfolgt direkt ohne Nutzung des öffentlichen Stromnetzes. Der Abnehmer zahlt den vertraglich vereinbarten Strompreis an den Anlagenbetreiber als Stromerzeuger. Für die restliche Stromlieferung schließt der Abnehmer in der Regel einen Zusatzvertrag mit einem Energieversorger ab.
Off-Site PPA (ergänzend Sleeved-PPA)
Bei einem Off-site-PPA befindet sich die EE-Anlage nicht in unmittelbarer Nähe des Abnehmers. Der Strom gelangt über das öffentliche Netz zum Kunden. Je nach Erzeugungskapazität kann der EE-Anlagenbetreiber auch mehrere Standorte mit Strom beliefern. Physikalisch bezieht der Kunde seinen Strom im Rahmen des Off-Site PPA vollständig aus dem Netz. Bilanziell wird die vereinbarte Strommenge jedoch vom EE-Anlagenbetreiber abgerechnet. Bei einem Sleeved PPA wird ein Energiedienstleister mit der Abwicklung des Off-Site PPA beauftragt.
Virtueller PPA (auch Finanz- oder synthetisches PPA)
Virtuelle PPA sind PPA-Verträge, die rein finanziell ausgerichtet sind. Es handelt sich also nicht um direkte Stromlieferungen, sondern um finanzielle Vereinbarungen zwischen dem EE-Anlagenbetreiber und dem Abnehmer. Ein Beispiel für einen solchen PPA ist der „Contract for Difference“ (CfD). Ihm liegt weder eine physikalische noch eine bilanzielle Stromlieferung zugrunde. Der Vertrag regelt lediglich Ausgleichszahlungen zwischen den Vertragspartnern.
PPA: Bedeutung für Deutschland und Europa
International haben sich PPA-Betreibermodelle bereits etabliert. Vor allem in den USA sind direkte Stromlieferverträge weit verbreitet. In Europa wurden PPA zunächst in den skandinavischen Ländern Norwegen, Schweden und Dänemark sowie in Großbritannien und den Niederlanden abgeschlossen.
Inzwischen haben PPAs auch den deutschen Markt erreicht. Ab 2020 bzw. 2021 läuft die staatlich garantierte EEG-Förderung für viele große Windparks aus. Die Anlagenbetreiber suchten nach Möglichkeiten, ihre Windparks auch in der Post-EEG-Ära wirtschaftlich weiter zu betreiben. Hierfür boten sich PPA als Vermarktungsmodell an. Inzwischen werden PPA-Betreibermodelle auch beim Bau neuer Wind- und Solarparks eingesetzt. So nutzen beispielsweise große Konzerne als Stromabnehmer Corporate PPAs, um ihren Strom direkt aus erneuerbaren Energien zu beziehen.
Um die Weiterentwicklung eines PPA-Marktes in Deutschland voranzutreiben, müssen jedoch bestehende Hemmnisse gezielt beseitigt und die regulatorischen Bedingungen verbessert werden. Aus diesem Grund haben die Deutsche Energie-Agentur (dena), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Initiative Klimaschutz-Unternehmen 2021 die „Marktoffensive Erneuerbare Energien“ ins Leben gerufen.
Vorteile von PPA für Anlagenbetreiber und Stromabnehmer
PPA Betreibermodelle bieten als Grünstromlieferverträge Anlagenbetreibern und Abnehmern Vorteile.
Vorteile für Anlagenbetreiber
Anlagenbetreiber können mit Hilfe eines PPAs ihre Investition auch ohne eine staatliche EEG-Förderung absichern. Sie erhalten für einen bestimmten Zeitraum eine festgelegte Vergütung, die ihnen Planungssicherheit verschafft. Das reduziert das Investitionsrisiko und kann die Projektfinanzierung erleichtern. Zudem bleiben bestimmte Privilegien des EEG erhalten, wie etwa der Vorrang beim Netzanschluss und das Einspeisemanagement.
Vorteile für Abnehmer
Für Stromabnehmer bieten PPA den Vorteil, sich hinsichtlich steigender Strompreise auf einen längeren Zeitraum abzusichern. Es entfällt zudem der Zukauf von Zertifikaten für den Nachweis der Grünstromeigenschaft des Stroms, denn Herkunftsnachweise sind Gegenstand des PPAs. Mit ihnen können Abnehmer den Bezug von Ökostrom nachweisen und so ihren Beitrag zum Klimaschutz kommunizieren.
Worauf bei der Gestaltung von Direktstromlieferverträgen zu achten ist
PPA-Verträge sind komplexe Vertragswerke, die eine lange Vorlaufzeit bis zum Vertragsabschluss benötigen. Sie müssen einerseits die Interessen der Vertragsparteien und andererseits die bestehenden gesetzlichen Regelungen berücksichtigen. Dies gilt umso mehr, als die übliche Laufzeit von PPA zwischen 10 und 15 Jahren liegt - manchmal mehr, bis zu 30 Jahren, manchmal weniger, zwischen 3 und 5 Jahren. Die Vertragsbedingungen müssen daher für einen langen Zeitraum ausgehandelt werden und die wirtschaftliche Situation widerspiegeln.
Fragen zu Mindestabnahmemengen, Höhe des Strompreises, Regelungen bei Versorgungsunterbrechungen oder Ersatzleistungen bei Ausfällen sind ebenfalls zu klären. Weitere Fragen sind, wie und in welcher Form der Strom abgenommen werden soll, z.B. Mengen-wie-produziert, Mindestliefermengen oder feste Mengen nach Erzeugungs- und Grundlastprofil. Für die Ausgestaltung von PPA empfiehlt es sich, juristischen und energiewirtschaftlichen Sachverstand hinzuzuziehen.
Fazit: Positive Entwicklung des PPA-Marktes
PPA sind eine Form der Direktvermarktung, die als marktbasiertes Instrument ohne staatliche EEG-Förderung auskommt. Dies unterscheidet PPA-Betreibermodelle auch von Eigenverbrauchs-Betreibermodellen mit Einspeiseoption oder dem Volleinspeise-Betreibermodell, bei denen Anlagenbetreiber für die Einspeisung von erneuerbarem Strom in das öffentliche Stromnetz eine EEG-Vergütung erhalten.
Die wirtschaftliche Bedeutung von PPAs nimmt zu und der Markt für PPAs entwickelt sich dynamisch. Immer mehr Projektentwickler und Investoren ziehen PPAs zur Projektfinanzierung in Betracht, da die Projektkosten für Anlagen in den letzten Jahren gesunken sind und sich große PV- und Windprojekte auch ohne staatliche Förderung rechnen. Zumal mit einem PPA die ebenfalls risikobehaftete Teilnahme an Ausschreibungen entfällt.
Dennoch sind PPAs auch mit Hürden und Risiken verbunden. Sind jedoch Erfahrungen gesammelt und PPAs etabliert, bieten sie sowohl für Anlagenbetreiber als auch für Abnehmer Chancen, von PPA-Betriebsmodellen beiderseits zu profitieren. Denn PPAs gelten als wichtiger Baustein für ein zukünftiges Marktdesign. Sie fördern Investitionen in die Energiewende, federn Preisrisiken ab und treiben die Dekarbonisierung voran.