Solarpflicht in Deutschland: Ein umstrittener Schritt zur Energiewende
Die Solarpflicht als gesetzliche Regelung schreibt die Installation von Photovoltaikanlagen vor. Ziel der Solarpflicht ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Mit der Solarpflicht soll der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werden. Die Installation von PV-Anlagen gilt als zentraler Baustein für die Energiewende und das Erreichen des Ziels der Klimaneutralität bis 2045. Die Meinungen zur Einführung einer Solarpflicht gehen jedoch weit auseinander.
Befürworter einer Solarpflicht erhoffen sich einen beschleunigten Ausbau der PV und damit die Erschließung bisher ungenutzter Energiepotenziale. Gegner einer PV-Pflicht befürchten einen hohen bürokratischen Aufwand und hohe Kosten, die mit der Einführung einer Solarpflicht verbunden wären - zumal sich der Fachkräftemangel in Deutschland auch im Bereich der PV bemerkbar macht.
Bundesweite Solarpflicht: Diese Regeln gelten zu PV in Deutschland
Ungeachtet dessen ist die Solarpflicht in den meisten Bundesländern bereits fester Bestandteil, wenn auch in unterschiedlicher Form. Auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist sie verankert, allerdings nur für gewerbliche Neubauten. Hier steht: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“
Die Regelung für gewerbliche Gebäude ist auf Bundesebene noch nicht verbindlich eingeführt. Sie hätte aber den Vorteil, dass sie bundesweit gelten würde. Bisher ist die Solarpflicht Ländersache und es gibt einen Flickenteppich unterschiedlicher Solarpflichtregelungen.
Eine bundesweit einheitliche Regelung könnte hier Abhilfe schaffen und die Umsetzung von Projekten erleichtern. Wie die aktuelle Gesetzeslage auf Länderebene aussieht, stellen wir Ihnen in diesem Beitrag vor und geben Ihnen einen Überblick über bestehende und in diesem Jahr neu eingeführte Solarpflichtregelungen in den jeweiligen Bundesländern.
Solarpflicht nach Bundesländern
Die Solarpflicht ist bisher als gesetzliche Regelung auf Länderebene verankert. Sie ist entweder Bestandteil der Baugesetzgebung oder der Klimaschutz- bzw. Energiewirtschaftsgesetze. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind die ersten Bundesländer, die eine PV-Pflicht eingeführt haben und damit Vorreiter sind. Hier gilt die PV-Pflicht bereits ab 2022.
PV-Pflicht in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg ist nicht nur Vorreiter, sondern hat bislang auch die weitestgehenden Solarpflicht-Regelungen. Hier sind mittlerweile alle Gebäudearten von Wohn- und Nichtwohngebäuden über gewerbliche Immobilien bis hin zu öffentlichen Gebäuden und überdachten Stellplätzen von der PV-Pflicht betroffen.
Die Solarpflicht BW gilt:
- seit Januar 2022 für neue Nicht-Wohngebäude und überdachte Park- und Stellplätze
- seit Mai 2022 für neugebaute Wohngebäude
- seit Januar 2023 bei grundlegenden Dachsanierungen auf mindestens 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche
Somit umfasst die PV-Pflicht in BW sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude. Dritte mit der Errichtung und dem Betrieb der Anlage Dritte zu beauftragen, ist zulässig.
Ausnahmen von der Solarpflicht BW:
- Anstelle einer Installation auf dem Dach können PV-Anlagen auch in unmittelbarer Nähe zum Gebäude errichtet werden, zum Beispiel an Fassaden, auf dem Carport oder im Garten.
- Dächer mit weniger als 20 Quadratmeter zusammenhängender Dachfläche gelten als nicht geeignet. Ebenso als nicht geeignete Dachflächen gelten Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, die nach Norden zeigen.
- Kleine Gebäude, die weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche haben, schließt die Solarpflicht-Verordnung ebenfalls aus.
- Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, wird eine Einzelfallprüfung vorgenommen. Für PV-Anlagen, die unverhältnismäßig hohe Kosten nach sich zögen, kann eine Härtefallprüfung bei der Baurechtsbehörde beantragt werden.
Gesetzesgrundlage für die BW PV-Pflicht:
Gesetzlich verankert wurde die Photovoltaikpflicht im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW). Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW hat einen Praxisleitfaden zur Photovoltaikpflicht erstellt.
Solarpflicht in Bayern
Die Solarpflicht in Bayern gilt:
- seit März 2023 für neue Gewerbe- und Industriegebäude
- seit Juli 2023 für alle sonstigen Nicht-Wohngebäude
- ab Januar 2025 soll sie für Neubauten und Bestandsgebäude bei einer umfassenden Dachsanierung von Wohngebäuden gelten
Ausnahmen von der PV-Pflicht in Bayern:
- Die Modulfläche muss mindestens einem Drittel der für die Installation der PV-Anlage geeigneten Dachfläche entsprechen
- Alternativ zur Photovoltaik sind Solarthermieanlagen zur Erfüllung der Solarpflicht zulässig, wenn das Gebäude unter die Regelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fällt
- Dächer unter 50 Quadratmeter Fläche sind von der Solarpflicht ausgenommen
- Wohngebäude und Flächen, die zu Wohngebäuden zählen
- Ausgenommen sind auch die Gebäude, bei denen eine Solaranlage den städtebaulichen Vorschriften widerspricht, technische Gründe dem entgegenstehen oder Installationskosten unverhältnismäßig hoch sind
Gesetzesgrundlage der PV-Pflicht Bayern:
Die Solardachpflicht trat mit der Novellierung des bayerischen Klimaschutzgesetzes in Kraft und betrifft die Änderung der Bauordnung. Sie ist im Bayerischen Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) verankert.
Solarpflicht in Berlin
Die Solarpflicht in Berlin gilt:
- seit Januar 2023 für private Neubauten (mindestens 30 Prozent der Dachfläche sind für die Belegung mit PV-Modulen zu nutzen)
- bei umfangreichen Dachsanierungen von Bestandsgebäuden
Ausnahmen von der Solarpflicht Berlin:
- Anstelle einer PV-Anlage kann auch eine Solarthermie-Anlage installiert werden. Ebenso können PV-Module an der Gebäudefassade angebracht werden.
- Ebenso gelten Ausnahmen beim Denkmalschutz, der Dachausrichtung nach Norden oder bei besonderen Härtefällen.
- Zudem entfällt die Solarpflicht, wenn die Dachfläche weniger als 50 Quadratmeter beträgt.
- Ein Antrag auf Befreiung oder Teilbefreiung von der Solarpflicht kann darüber hinaus gestellt werden, wenn:
- die Solarpflicht eine außerordentliche finanzielle Belastung für Gebäudeeigentümer darstellt
- eine Finanzierung fehlt und Eigentümer nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen
- die Solarpflicht einen unangemessen hohen Aufwand bedeutet
- ein extremes Missverhältnis zwischen Kosten für die Erfüllung und den Kosten für die Umbauarbeiten besteht
- die Dachfläche nicht die entsprechenden Voraussetzungen für eine PV-Anlage hat
- Mehr Infos unter Solarpflicht - Befreiung beantragen
Gesetzesgrundlage der PV-Pflicht Berlin:
Gesetzliche Grundlage bildet das Solargesetz Berlin - Berlin.de nachzulesen unter VIS Berlin - SolarG BE | Landesnorm Berlin | Solargesetz Berlin vom 5. Juli 2021 | gültig ab: 16.07.2021
Solarpflicht in Brandenburg
Die PV-Pflicht in Brandenburg gilt:
- Ab Juni 2024 für Gebäude mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmeter Fläche sind mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit PV-Anlagen bei Neubau und Erneuerung der Dachhaut
Ausnahmen von der Solarpflicht in Brandenburg:
- Ausnahmen bestehen, wenn die PV-Pflicht im Einzelfall anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht, technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist
- Ebenso kann eine solarthermische Anlage errichtet werden
- Ausnahmen oder Befreiungen kann die Bauaufsichtsbehörde für Parkplätze erteilen
Gesetzesgrundlage der PV-Pflicht Brandenburg:
Gesetzliche Grundlage der Solarpflicht in Brandenburg ist eine Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 29.09.2023 (GVB. I – 2023, Nr. 18) Drittes Gesetz
Solarpflicht in Bremen
Die Photovoltaik-Pflicht in Bremen gilt:
- Ab 1. Juli 2024 besteht die Verpflichtung, bei grundlegenden Sanierungen von bestehenden Gebäuden die technischen Voraussetzungen für die Installation einer PV-Anlage zu schaffen
- Innerhalb von zwei Jahren nach der Dachsanierung ist dann auf der geeigneten Nettodachfläche eine PV-Anlage installiert werden
- ab 1. Juli 2025 besteht eine Solarpflicht für Neubauten 50 Prozent der Bruttodachfläche mit PV-Modulen zu bedecken
Ausnahmen von der Solarpflicht in Bremen:
- Ausgenommen sind neue Gebäude, deren Bruttodachfläche weniger als 50 Quadratmeter haben
- Dächer, die aus Reet, Stroh oder mit Holz bedeckt sind bzw. lichtdurchlässige Dächer oder mit Unterglasanlagen versehen sind
- Kulturbauten für die Aufzucht, Vermehrung und den Verkauf von Pflanzen
- Traglufthallen und fliegende Bauten
- Dachflächen, die zwischen Ostnordost und Westnordost ausgerichtet sind
- Alternativ sind solarthermische Wärmeanlagen möglich, ebenfalls mit einer Mindestgröße von 50 Prozent der Bruttodachfläche
- Ebenso besteht die Möglichkeit alternativ zur Dachfläche eine PV-Anlage auf Außenflächen zu installieren, die räumlich mit dem Gebäude zusammenhängen unter der Voraussetzung, dass keine Grünflächen beseitigt oder Flächen versiegelt werden
- Befreiungen sind Einzelfällen durch Antragstellung möglich, wenn besondere Gründe oder Umstände vorliegen, z.B. unangemessener Aufwand, unbillige Härten
Gesetzesgrundlage der PV-Pflicht Bremen:
Das Bremische Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie (BremSolarG) ist am 24. Mai 2023 in Kraft getreten. Die Details zur Regelung stehen unter GBL 2023 05 23 Nr. 0071
Solarpflicht in Hamburg
Die Solarpflicht in Hamburg gilt:
- seit Januar 2023 für neugebaute Wohn- und Nichtwohngebäude (ab 2024 muss mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche mit PV-Modulen bedeckt sein)
- seit Januar 2024 für Bestandsgebäude bei umfangreichen Dachsanierungen (ab 2024 muss mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche mit PV-Modulen bedeckt sein)
- ab 2024 bei Neubau oder Ausbau von Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Stellplätzen, deren Modulfläche mindestens 40 Prozent der geeigneten Stellplatzfläche beträgt
- ab 2027 ist eine kombinierte Nutzung von Dächern für PV-Anlagen und Begrünung verpflichtend
Ausnahmen von der Solarpflicht in Hamburg:
- Dächer mit einer Fläche von weniger als 50 Quadratmetern sind von der PV-Pflicht ausgeschlossen.
- Öffentlich-rechtliche Vorschriften wie Denkmalschutz oder städtebauliche Erhaltungsverordnungen greifen, die die Einzelfläche verringern.
- Sich eine PV-Anlage technisch oder wirtschaftlich auf der geforderten Mindestbelegung von 30 Prozent nicht betreiben lässt.
- Dächer nicht über eine ausreichende Tragfläche für eine PV-Anlage verfügen
- Dem Eigentümer keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen.
- Weitere Infos zu den Ausnahmen stehen in den FAQ zur Photovoltaikpfllicht Hamburg.
Gesetzesgrundlage der PV-Pflicht Hamburg:
Gesetzliche Grundlage für die PV-Pflicht Hamburg ist das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG). Dieses trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Mehr Infos unter Klimaschutzstärkungsgesetz - hamburg.de sowie Photovoltaik-Pflicht: Hamburg nutzt Solarenergie - hamburg.de
Solarpflicht in Hessen
Die Solarpflicht in Hessen gilt:
- seit Ende 2022 für neu gebaute Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen
- seit Ende November 2023 für landeseigene Neubauten
- ab Ende November 2024 für landeseigene Bestandsgebäude
Ausnahmen von der Solarpflicht in Hessen:
- Beträgt die Nutzungsfläche der Gebäude weniger als 50 Quadratmeter entfällt die Solarpflicht
- Ebenso bei unterirdischen baulichen Anlagen, Traglufthallen und fliegenden Bauten
- Bei Nebenanlagen, die auf demselben Grundstück errichtet werden, bei denen die Pflicht bereits erfüllt ist
- Ebenso wenn die Erfüllung im Einzelfall anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht, technisch unmöglich ist oder die Dachfläche des Neubaus ausschließlich nach Norden ausgerichtet ist
- Parkplätze, die unmittelbar entlang der Fahrbahnen öffentlicher Straßen oder auch öffentlich-rechtliche Vorschriften widersprechen, städtebauliche Gründe vorliegen oder technisch unmöglich sind
Gesetzesgrundlage der PV-Pflicht Hessen:
Gesetzliche Grundlage der PV-Pflicht ist das Hessische Energiegesetz (§9a Installation von Photovoltaikanlagen) (Gesetzentwurf Drucksache 20/8758)
Solarpflicht in Niedersachsen
Die Solarpflicht in Niedersachsen gilt:
- seit Januar 2023 für Nicht-Wohngebäude (Gewerbeimmobilien) mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern und bei Wohngebäuden mit derselben Dachfläche die Voraussetzung zur Errichtung einer PV-Anlage oder Solarthermie geschaffen werden
- seit Januar 2023 bei offenen Parkplätzen mit mehr als 50 Plätzen
- ab Januar 2025 für neue Wohngebäude
Ausnahmen von der Solarpflicht in Niedersachsen:
- Von der Solarpflicht ausgenommen sind Parkplätze, die unmittelbar entlang der Fahrbahnen öffentliche Straßen liegen und dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind
Gesetzesgrundlage der PV-Pflicht Niedersachsen:
Die Solarpflicht in Niedersachsen regelt eine Novelle des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes (NKlimaG)
Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen
Die Solardachpflicht in NRW gilt:
- seit 2022 bei Parkplätzen ab 35 Stellplätzen
- seit 2023 für neue öffentliche Liegenschaften, wie Schulen, Schwimmbäder etc.
- seit Januar 2024 für neue Nichtwohngebäude
- ab Juli 2024 bei Dachsanierungen von kommunalen Liegenschaften
- ab Januar 2025 für neue Wohngebäude
- ab Januar 2026 für private neue Neubauten
- ab Januar 2026 für umfassende Dachsanierungen bei privaten und gewerblichen Gebäuden
- Dächer mit einer Fläche unter 50 Quadratmeter sind von der Pflicht ausgenommen
Ausnahmen von der Solarpflicht in NRW:
- Die Solarpflicht entfällt bei Gebäuden mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche.
- Ausgeschlossen sind ebenfalls Behelfsbauten, untergeordnete Gebäude oder fliegende Bauten, z.B. Schuppen, Gartenhäuser, Garagen
- Ebenfalls entfällt die Pflicht bei widersprechenden öffentlich-rechtlichen Pflichten oder bei technischen und wirtschaftlichen Gründen.
- Eine Befreiung kann für den Einzelfall bei besonderen Umständen, unangemessenem Aufwand oder unbilligen Härten beantragt werden.
Gesetzesgrundlage der PV-Pflicht NRW:
Die Solarpflicht in NRW ist im Baugesetz geregelt. Weitere Informationen zur Solarpflicht und den gesetzlichen Änderungen unter SGV § 1 (Fn 28) Anwendungsbereich | RECHT.NRW.DE
Solarpflicht in Rheinland-Pfalz
Die Solarpflicht RLP gilt:
- seit Januar 2023 für Gewerbeimmobilien mit mindestens 100 Quadratmeter Dachfläche sowie gewerblich genutzte Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen
- seit Januar 2024 für öffentliche Neubauten
- seit Januar 2024 müssen private Neubauten und Dachsanierungen mit einer Größe zwischen 50 und 100 Quadratmeter „PV-ready“ errichtet werden
Ausnahmen von der Solarpflicht in RLP:
- Eine Befreiung kann im Einzelfall gestellt werden wegen technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit, besonderen Umständen durch unangemessene Aufwände oder unbilligen Härten
Gesetzesgrundlage der PV-Pflicht RLP:
Im Landesgesetz zur Installation von Solaranlagen (LSolarG - Landessolargesetz) stehen die ausführlichen Regelungen.
Solarpflicht in Schleswig-Holstein
Die Solarpflicht in Schleswig-Holstein gilt:
- seit Januar 2022 für größere Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen
- seit Januar 2023 für den Neubau und die Sanierung von Nichtwohngebäude und Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen
- ab 2025 soll es eine Solarpflicht auf „Dächern“ geben, offen ist, ob die Regelung dann nur für Gewerbebauten oder auch für Wohngebäude gilt und wie die Regelung im Detail aussehen wird
Ausnahmen von der Solarpflicht in Schleswig-Holstein:
- In Schleswig-Holstein wird derzeit noch zwischen brennbaren und nicht brennbaren Solaranlagen unterschieden. Diese Regelung befindet sich in Überarbeitung und soll Anfang 2024 wegfallen. Details enthält die Landesbauordnung sowie technische Baubestimmungen (VV TB SH), da damit Abstandsregelungen verbunden sind.
- Ebenso gilt es, den Denkmalschutz bei der Installation von Solaranlagen zu berücksichtigen.
Gesetzesgrundlage der PV-Pflicht Schleswig-Holstein:
Die gesetzliche Reglung zur PV-Pflicht Schleswig-Holstein findet sich im Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG). Weitere Regelungen sind in der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein vermerkt.
5 Bundesländer ohne Solarpflicht
Somit haben von insgesamt 16 Bundesländern bereits 11 Bundesländer eine Solarpflicht eingeführt. Bei den noch übrigen fünf Bundesländern ohne Solarpflicht (dazu gehören Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) sind Solarpflicht Regelungen im Gespräch.
Solarpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bislang keine Solarpflicht. Im Gespräch ist die Einführung einer Solarpflicht im Rahmen eines umfangreichen Klimaschutzgesetz.
Solarpflicht in Saarland
Im Saarland gibt es bislang keine Solarpflicht.
Solarpflicht in Sachsen
In Sachsen gibt es bislang keine Solarpflicht.
Solarpflicht in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gibt es bislang keine Solarpflicht.
Solarpflicht in Thüringen
In Thüringen gibt es bislang keine Solarpflicht. Es gibt jedoch Pläne der Landesregierung eine Solarpflicht einzuführen.
Gründe für die Einführung einer PV-Pflicht
Die Solarpflicht wurde eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Stromerzeugungsanlagen zu beschleunigen und damit einen Beitrag zur umwelt-, klima- und ressourcenschonenden Energieerzeugung zu leisten. Der Ausbau der Photovoltaik trägt dazu bei, Kohlenstoffdioxidemissionen zu verringern und den Anteil der erneuerbaren Energien im Stromsektor zu erhöhen. Um diese Ziele zu erreichen, sollen geeignete Dachflächen genutzt und weitere potenzielle Flächen von Neubauten erschlossen werden. Daher gilt die PV-Pflicht sowohl für Neubau, Dachsanierungen, Bestandsgebäude und für Parkplätze.
Ausnahmen von der Solarpflicht
Jedoch gibt es überall auch Ausnahmeregelungen. Diese greifen beispielsweise, wenn die Dachflächen nicht geeignet sind oder die Installation einer PV-Anlage technisch nicht umsetzbar oder wirtschaftlich nicht tragfähig ist. Ebenso gelten Ausnahmen, wenn Dachflächen zu klein oder städtebauliche Regelungen, z.B. Denkmalschutz, dagegen sprechen. Als Alternative zur Errichtung von Solaranlage sind Solarthermieanlagen zulässig. Um Härten abzuwenden, gibt es in einigen Bundesländern Förderprogramme, Anreize oder die Möglichkeit Anträge auf eine Befreiung oder Teilbefreiung von der Solarpflicht zu beantragen.
Solarpflicht auf kommunaler Ebene
Nicht nur auf Landesebene wurde die Solarpflicht eingeführt, auch einige Kommunen sind Vorreiter. So hat Waiblingen bereits 2006 als erste Stadt in Deutschland eine Solarpflicht eingeführt. Andere Kommunen folgten, wie Tübingen, Amberg, Marburg, Bonn oder Neu-Ulm.
Ausblick zur Photovoltaik Pflicht in Deutschland
Bisher erschweren die uneinheitlichen Regelungen zur Solarpflicht den Ausbau. Eine bundeseinheitliche Regelung könnte den Solarausbau unter Umständen vereinfachen und das Solarpotenzial besser ausschöpfen. Dies käme nicht nur dem Handwerks- und den Solarunternehmen zugute, sondern würde auch dem Erreichen des Klimaneutralitätsziels bis 2045 dienen.
Vorhandene Dachflächen im Gebäudebestand und bei Neubauten sollten nicht länger für die Erzeugung erneuerbarer Energien ungenutzt bleiben. Denn damit könnte ein wichtiger Beitrag zur städtischen Energieversorgung geleistet und die Sektorkopplung zur Beschleunigung der Wärme- und Verkehrswende vorangetrieben werden.
Insbesondere Solaranlagen punkten, da sie sowohl auf gewerblichen, öffentlichen und privaten Gebäuden einen nicht unerheblichen Teil der Energieversorgung abdecken könnten. Jeder Neubau und jede Dachsanierung, die heute ohne eine Solaranlage oder zumindest ohne Anschlussmöglichkeit gebaut wird, verschenkten dieses Potenzial und machten die Energiewende unnötig teuer und aufwändig.
Wünschenswert wäre daher ein einheitlicher und überschaubarer Rechtsrahmen, der die PV-Ausbauziele unterstützt und den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter verstetigt. Eine Solarpflicht für Neubauten, Bestandsgebäude, öffentliche Liegenschaften, Wohn- und Nichtwohngebäude könnte hier zu einer Beschleunigung beitragen.